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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Niederschriften der Sitzungen vom 23.05. und 13.06.2013 |
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SI/0711/10 |
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Ö 3 |
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Verpflichtung der wählbaren Bürger |
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Ö 4 |
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Mitteilung der Verwaltung |
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Ö 5 |
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städtebaulicher Vertrag zum B-Plan Nr.74 (ehemaliges Landschulheim Göttingen) (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/0986/13 |
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N 6 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 83 (südlicher Lüb´scher Mühlenberg),
hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/0981/13 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 86 (Frank´sche Tannen),
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/0977/13 |
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Ö 9 |
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34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Frank´sche Tannen)
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/0976/13 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag: 1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Es soll eine Baufläche ausgewiesen werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. |
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22.08.2013 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 9 - an Verwaltung zurück verwiesen |
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Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
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29.08.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 19 - zurückgezogen |
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12.09.2013 - Ortsbeirat Pelzerhaken |
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Ö 9 - (offen) |
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23.10.2013 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Es soll eine Baufläche ausgewiesen werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 2 Enthaltung: 0
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07.11.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 13 - an Verwaltung zurück verwiesen |
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Beschluss:Beschluss: Der Top wird in den Umwelt- und Verkehrsausschuss zur Beratung zurückverwiesen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis zu a) einstimmig Der Antrag ist angenommen.
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21.11.2013 - Umwelt- und Verkehrsausschuss |
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Ö 5 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Es soll eine Baufläche ausgewiesen werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 6. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss unterstützt die Bemühungen die verbleibende Waldfläche einer Stiftung zuzuführen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 0 Ablehnung: 9 Enthaltung: 0 zu den Punkten 1. bis 5. der Vorlage einstimmig Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 zu Punkt 6.
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15.01.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 4 - an Verwaltung zurück verwiesen |
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Beschluss:Beschluss: Der Bau- und Planungsausschuss und der Umwelt- und Verkehrsausschuss beraten über den Kompromissvorschlag der Tischvorlage in gemeinsamer Sitzung, sofern dies möglich ist.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 10 |
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Bebauungsplan Nr. 25 (Ziegeleiweg),
hier: Aufstellungsbeschluss über die Aufhebung des B-Planes Nr. 25 (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/0979/13 |
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Ö 11 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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