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Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Die vorgelegte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die vorgelegte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird mit folgender Änderung beschlossen:
In § 8 Hauptausschuss erhält der Absatz 2 die bisherige Formulierung „Er tagt in der Regel in 14-tägigem Rhythmus.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
In § 8 Hauptausschuss erhält der Absatz 8 die bisherige Formulierung „Er tagt in der Regel in 14-tägigem Rhythmus.“
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