Beschluss:
Die vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
-§ 7 (1) bleibt in der alten Fassung.
-In der Änderung zu § 7 (2) sind die Wörter „derzeit“ im ersten und „die ursprünglichen“ im letzten Satz zu streichen.
-§ 7 (8) bleibt in der alten Fassung.
-§ 8 (1) erhält folgende Fassung:
(1) Zur Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und zur Kontrolle der Verwaltung werden die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs.1 GO gebildet:
a)Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Zusammensetzung:
Der Ausschuss hat 9 stimmberechtigte Mitglieder. Mindestens 6 Stadtverordnete und höchstens 3 Bürgerinnen oder Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind. Die Ortsbeauftragte /Der Ortsbeauftragte für Umweltschutz kann als Sachkundige/r hinzugezogen werden. (Sachkundige/r gem. § 16 c Abs. 2 GO)
Aufgabengebiet:
Vorbereitung der Beschlussfassung über Bauwesen, Planung, Stadtentwicklung, sonstige Straßenangelegenheiten, Angelegenheiten des Umweltschutzes, der Landschaftspflege, der Landschaftsplanung, des Kleingartenwesens sowie die Abgabe von Stellungnahmen zu allen umweltrelevanten Maßnahmen.
b) Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Zusammensetzung:
Der Ausschuss hat 9 stimmberechtigte Mitglieder. Mindestens 6 Stadtverordnete und höchstens 3 Bürgerinnen oder Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind. Eine Vertretung des Sportrings und des Stadtjugendrings kann als Sachkundige/r hinzugezogen werden (Sachkundige/r gem. § 16 c Abs. 2 GO). Die Schulleitungen nehmen von Amts wegen an den Sitzungen beratend teil, soweit Angelegenheiten ihrer Schule behandelt werden, bei Angelegenheiten der Volkshochschule eine Vertretung der Volkshochschule.
Aufgabengebiet:
Vorbereitung der Beschlussfassung über Schul-, und Sportangelegenheiten, Sozialwesen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Obdachlosenangelegenheiten, Jugendpflege, Angelegenheiten aus dem Asylbewerber- und Aussiedlerbereich, Senioren- und Jugendarbeit, Angelegenheiten der Feuerwehr und der Märkte, Kulturangelegenheiten und Veranstaltungen, Straßenverkehrsangelegenheiten, Verkehrsplanung, ÖPNV, Parkraumbewirtschaftung und sonstige Wegemaßnahmen, Fischereiwesen.
c) Stadtwerkeausschuss
Zusammensetzung:
Der Ausschuss hat 9 stimmberechtigte Mitglieder. Mindestens 6 Stadtverordnete und höchstens 3 Bürgerinnen oder Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind.
Aufgabengebiet:
Vorbereitung der Beschlussfassung über städtische Versorgungsbetriebe, Strom, Gas, Wasser, Wärme, Abwasser, Hafen und Parkplätze, Glasfasernetz und alle zukünftigen Betriebsteile.
Regelungen der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung bleiben unberührt. Der Stadtwerkeausschuss entscheidet über die Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte der Stadtwerke Neustadt in Holstein.
d) Tourismusausschuss
Zusammensetzung:
Der Ausschuss hat 9 stimmberechtigte Mitglieder. Mindestens 6 Stadtverordnete und höchstens 3 Bürgerinnen oder Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind. Dazu kann (bei Angelegenheiten des Stadtmarketings) eine Vertretung des Gewerbevereins, bei Tourismusangelegenheiten eine Vertretung des Hotel- und Gaststättenverbandes als Sachkundige/r hinzugezogen werden.
Aufgabengebiet:
Vorbereitung der Beschlussfassung über den Tourismus-Service und über Tourismusangelegenheiten.
Regelungen der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung bleiben unberührt.
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