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Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 06.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1949/18 Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:120-006-00-Hp/konst.StvV2018
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas

Herr Prieß erläutert auch hier erneut seitenweise die Synopse.

 

Herr Schmidt fragt zum § 4 neu nach, ob auch stellvertretende bürgerliche Mitglieder unter die Bezuschussung beim papierlosen Sitzungsdienst fallen. Das Gremium bejaht dieses – lediglich die Ortsbeiräte sollen nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung verweist auf die dahingehende Vorberatung zum Thema Digitaler Sitzungsdienst im Februar 2018.

 

Herrn Kasten stellt sich die Frage der praktischen Anwendung der Regelung zur Reduzierung der Redezeiten in § 19 (7) neu.

Herr Sela zitiert § 34 GO und erläutert, dass auch dessen Kommentierung weich gefasst sei. Letztlich müsse das Verfahren situationsabhängig und mit Fingerspitzengefühl angewendet werden.

Herr Greve schlägt deswegen vor, die Regelung dahingehend zu formulieren, dass die Reduzierung der Redezeit nicht nur auf Vorschlag der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers zur Abstimmung gebracht werde, sondern von jeder bzw. jedem Stadtverordneten beantragt werden könne. Des Weiteren solle dieses auf einen Tagesordnungspunkt konkretisiert werden.

Nach kurzer Thematisierung, ob die vorgeschlagene Möglichkeit der Reduzierung der Redezeiten dann missbräuchlich beantragt werden könne, erläutert Herr Prieß das Verwaltungsansinnen, mit der eine Anregung aus der Selbstverwaltung aufgegriffen worden sei. Hier wurde bewusst diese offene Regelung vorgeschlagen und keine konkreten Restriktionen nach dem Motto „10 Minuten Sachvortrag und 5 Minuten für nachfolgende Redebeiträge“ gewählt.

Herr Brodowski erklärt, dass auch er solche Regelungen in den Geschäftsordnungen kenne und er nichts davon halte, diese anzuwenden. Er spricht sich für eine Streichung des Absatzes aus; der Ältestenrat werde ohnehin die Gremienarbeit nach einem Jahr evaluieren.

Auch Frau Giszas und Herr Schmidt sind für die Streichung des § 19 (7).

 

 

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Beschluss:  

Die anliegende Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein wird mit folgender Änderung beschlossen:

§ 19 (7) wird gestrichen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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