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Auszug - Änderung der Hauptsatzung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 06.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1948/18 Änderung der Hauptsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:120-005-01-Hp/konst.StvV2018
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas

Frau Giszas bittet um eine kurze Zusammenfassung, welche Punkte zur Änderung der Hauptsatzung in der Vorberatung der vergangenen Hauptausschusssitzung strittig bzw. unstrittig waren.

 

Herr Prieß erläutert anhand der Synopse, die erneut seitenweise durchgegangen wird. Der Hauptausschuss stellte vom Verwaltungsvorschlag abweichend fest, dass in § 7 (1) die alte Fassung beibehalten bleiben solle, in § 7 (2) seien die Wörter „derzeit“ im ersten und „die ursprünglichen“ im letzten Satz zu streichen, in § 7 (8) solle der bisherige 14-tägige Sitzungsturnus nicht geändert werden, in § 8 (1) lit. a müsse das Fischereiwesen als Aufgabe des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses durch den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten in § 8 (1) lit. b übernommen werden. Ferner führt Herr Prieß aus, dass nach § 8 (1) lit. d dem Tourismusausschuss ein Vertreter der Volkshochschule angehöre, dieser jedoch zusammen mit der vorgesehenen Einbeziehung des Kulturbereichs dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten in § 8 (1) lit. b zuzuordnen sei. Die weiteren Inhalte der Änderungssatzung hätten Zustimmung gefunden.

 

Herr Schmidt erklärt, dass man sich in dem am Vortage stattgefundenen interfraktionellen Treffen der Fraktionsvorsitzenden für einen zukünftigen Sitzungsbeginn des Hauptausschusses um 16:00 Uhr ausgesprochen habe, um so mehr Rücksicht auf die berufstätigen Mandatsträger nehmen zu können.

 

Herr Dr. Böckenhauer ergänzt, dass gemäß der Vorberatung des Hauptausschusses noch die Aufgaben des Stadtwerkeausschusses in § 8 (1) lit. c um das Aufgabengebiet Breitband bzw. Glasfaser zu ergänzen sei.

Bürgermeisterin Dr. Batscheider schlägt vor, dass als Formulierung „Glasfasernetz und alle zukünftigen Betriebsteile“ aufgenommen werden könne und führt weiter aus, dass der Hauptausschuss hier auch eine Ergänzung des letzten Satzes in Bezug auf die Festlegung der privatrechtlichen Entgelte mit „der Stadtwerke Neustadt in Holstein“ befürwortet habe.

 

Herr Greve wirft die Frage auf, ob die BIS nicht auch als Aufgabe des Stadtwerkeausschusses aufzunehmen sei.

Frau Dr. Batscheider erläutert, dass die BIS als GmbH eine Tochter der Stadtwerke mit einer für sie zuständigen Gesellschafterversammlung sei. Die Bürgermeisterin vertrete dort das Votum des Stadtwerkeausschusses. Die Festlegung der Aufsicht und Kontrolle durch Gesellschafterversammlung und Werkausschuss (als Aufsichtsgremium) sei ein komplizierter, über 1 ½ Jahre dauernder juristisch begleiteter Verwaltungsvorgang gewesen, der aber von allen Seiten beleuchtet wurde.

Herr Greve zweifelt die Zuständigkeiten bei Überschreitung von Wertgrenzen an.

Herr Kasten ist der Meinung, dass der Stadtwerkeausschuss BIS-Angelegenheiten mit der Stadtverordnetenversammlung abzustimmen habe.

Frau Dr. Batscheider sagt zu, eine Protokollnotiz zu der konkreten BIS-Regelung aufnehmen zu lassen.

 

Protokollnotiz:

Nach § 8 Ziff. 2 des Gesellschaftervertrages i.V.m. § 11 (2) Ziff. 5 der Betriebssatzung der Stadtwerke bedürfen die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der BIS GmbH der Zustimmung durch den Stadtwerkeausschuss. Die Stadtverordnetenversammlung kann der Gesellschafterversammlung im Einvernehmen mit dem Werkausschuss im Einzelfall Weisungen erteilen.

Weitere Einzelheiten können der nichtöffentlichen Vorlage zur Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2015, VO/1403/15 entnommen werden (im Ratsinformationssystem unter https://ris.stadt-neustadt.eu/ri/vo020.asp?VOLFDNR=2026).

 

Frau Giszas erklärt, dass die SPD den Wegfall des Umwelt- und Verkehrsausschusses nicht mittragen werde und stellt den Antrag, die Ausschüsse nicht zusammenzulegen.

Herr Reichert erklärt, dass auch die BGN einen Antrag auf Nichtzusammenlegung der Ausschüsse stelle.

Herr Kasten, Herr Dr. Böckenhauer und Herr Schmidt führen aus, dass eine dahingehende Abstimmung obsolet sei, da sich die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung anders darstellen. Die Konsequenz würde in der konstituierenden Sitzung ein Antrag der GRÜNEN und der CDU sein, die Ausschüsse - wie verwaltungsseitig vorgeschlagen - zusammenzulegen.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 15:52 bis 16:01 Uhr, und bittet die Verwaltung einen Vorschlag zu unterbreiten, wie der Hauptausschuss zur Stadtverordnetenversammlung vorbereitend beschließen könne.

 

Frau Dr. Batscheider erläutert nach der Pause, dass sich Vorbereitungen sowohl der Verwaltung als auch der Selbstverwaltung hinsichtlich der Ausschussbesetzungen und deren Vorsitze bislang auf Blockwahl in einem Wahlgang für die reduzierte Anzahl der Ausschüsse beschränkt haben. Diese Vorbereitungen wären hinfällig bzw. müssten neu erarbeitet werden, wenn es bei der von SPD und BGN beantragten Beibehaltung des Umwelt – und Verkehrsausschusses bliebe. Sie empfiehlt, die Änderungssatzungen mit den besprochenen Änderungen, aber ohne eine die Ausschüsse betreffende Änderung des bisherigen § 8 zu beschließen. Die Verwaltung werde versuchen, die dann nötigen Nachmeldungen zu den Ausschussbesetzungen für das Blockwahlverfahren zur konstituierenden Sitzung nachzuarbeiten und zwei Varianten vorzubereiten.

 

Herr Schmidt zeigt sich erstaunt, dass die SPD die Synergieeffekte beim Wechsel des Aufgabenbereiches Kultur vom Tourismusausschuss zum Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten erkenne und diesen befürworte, aber sich bei der Zusammenlegung des Umweltbereichs mit dem Bau- und Planungsausschuss querstelle.

 

Frau Giszas und Herr Schumacher verweisen auf Ihr Recht, auch im Hauptausschuss Anträge zu stellen.

 

 

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Beschluss:  

Die vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird ohne Änderung des § 8, aber mit folgenden unstrittigen Änderungen beschlossen:

-§ 7 (1) bleibt in der alten Fassung.

-In der Änderung zu § 7 (2) sind die Wörter „derzeit“ im ersten und „die ursprünglichen“ im letzten Satz zu streichen.

-§ 7 (8) bleibt in der alten Fassung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen: 4Enthaltung: 0

 

 

 

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