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Vorlage - VO/1973/18  

 
 
Betreff: Ersatzneubau Verwaltungsgebäude
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
29.05.2018 
öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses geändert beschlossen   
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
29.05.2018 
öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses und des Bau- und Planungsausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
06.06.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Verwaltung möchte mit dieser Beschlussvorlage ergänzende Informationen zum Beschluss der StvV vom 26.04.2018 zu o.g. Thema  geben. Da der Antrag von CDU, BGN und B90/Die Grünen erst in der Sitzung eingebracht worden war, konnten diese Informationen von der Verwaltung nicht vor Beschlussfassung gegeben werden.

Auf Grundlage dieser Informationen sind Entscheidungen zu treffen, die sich im Beschlussvorschlag dieser Vorlage wiederfinden.

 

 

 

Die StvV hat am 26.4.2018 folgenden Prüfauftrag erteilt:

 

Es soll geprüft werden, ob in der Rosenstraße 2 ,2a und 2b ( inkl. Kämmereiräumlichkeiten) ein Gebäude errichtet werden kann, in dem das Amt 2, das Amt 3 und das Kundencenter der Stadtwerke untergebracht werden können.

Dabei soll die Aufstockung ebenso untersucht werden, wie eine Ausweitung des Baukörpers in den Innenhof.

Auch soll berücksichtigt werden, dass statt des geplanten Besprechungsraumes der Sitzungssaal des Rathauses genutzt werden kann.

Die Prüfung soll extern durch einen unabhängigen Architekten durchgeführt werden.

Die finanziellen Mittel werden im Rahmen des Nachtragshaushaltes bereitgestellt.

Die Ergebnisse sollen kurzfristig in einer Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgestellt werden.“

 

Dazu sind folgende Punkte anzumerken:

 

  1. Die Ausschüsse mögen bitte zur Kenntnis nehmen, dass die Kritik in der StvV am 26.04.2018 und in den LN am 29.04.2018, die Verwaltung habe bisher nicht an der Umsetzung eines Beschlusses aus der StvV 22.02.2018 gearbeitet, unberechtigt war.

Richtig ist vielmehr, dass die StvV am 22.02.2918 keinen konkreten Prüfauftrag erteilt, sondern per Beschlusswortlaut lediglich die VO/1634-2 mit 20 Ja-Stimmen an den Bau- und Planungsausschuss zurückverwiesen hat. Die Begründung war nicht Beschlussbestandteil.

 

  1. Die Planungskosten für den „unabhängigen Architekten“ können aus Städtebaufördermitteln finanziert werden. Damit reduzieren sich die in den Nachtragshaushalt einzustellenden Eigenmittel auf 1/3 der Kosten, bzw. es müssen derzeit noch gar keine zusätzlichen Eigenmittel bereitgestellt werden, da auf dem Treuhandsanierungskonto noch ausreichend Geld zur Verfügung steht.

 

  1. Um die Förderung nicht zu verwirken, ist die Einhaltung der Vergabeformalitäten notwendig. Auf Grund der zu erwartenden Höhe des Honorars für die Gesamtplanung eines Neubaus in der Rosenstraße mit Kämmereigebäude müsste die Planungsleistung  gem. VgV europaweit ausgeschrieben werden, auch wenn man zunächst nur die Vorplanung mit Kostenschätzung vergibt. Dies würde 3-4 Monate in Anspruch nehmen. Dies ist neben der Kostenersparnis und des noch nicht fest stehenden Standortes auch der Grund, weshalb die Verwaltung bisher die Standorte selbst untersucht hat.

Daher wird vorgeschlagen, noch keine vollständige Vorplanung nach Lph 2 HOAI zu beauftragen, sondern lediglich eine Standortuntersuchung auf Stundenbasis. Damit die Kosten der neuen Variante 3 (Rosenstraße mit Kämmereigebäude) mit den Kosten der bisherigen beiden Varianten 1 (Rosenstraße ohne Kämmereigebäude) und 2 (Neubau Klosterhof) vergleichbar bleiben und um Planungskosten zu sparen, wird die Kostenschätzung nicht mit an die Architekten vergeben, sondern nach gleicher              Systematik wie bei den anderen Varianten (nach m² BGF gem. BKI-Baukosten) vom Bauamt erstellt.

 

  1. Gleichwohl ist die Einholung mehrerer  Angebote unabhängiger Architekten auf der Grundlage einer vergleichbaren Leistungsbeschreibung erforderlich, um den Anspruch auf den Einsatz von 2/3 Städtebaufördermitteln nicht zu verwirken. Außerdem muss das Raumprogramm aktualisiert und ergänzt werden, da mittlerweile Stellenveränderungen im Amt 2 und 3 und für das Kundencenter der Stadtwerke stattgefunden haben und der Bedarf des im Kämmereigebäude untergebrachten Amtes 1 nunmehr mit betrachtet werden muss. Da dies einige Zeit in Anspruch nimmt, ist die Vorstellung der Ergebnisse noch nicht im heutigen Ausschuss möglich.

 

 

Auf Grund der neuen Beschlusslage, auch das Kämmereigebäude in die Standortuntersuchung einzubeziehen, weist die Verwaltung außerdem daraufhin, dass sowohl vom beschlossenen Einbau eines neuen Aufzuges in das Gebäude von 1984, als auch von der bereits beauftragten „Einhausung“ des Erdgeschossbereiches des Kämmereigebäudes zur Rosenstraße hin Abstand genommen werden sollte, bis eine Entscheidung gefallen ist. Da die Sitzungen der StvV auf Grund der Anzahl der Personen (40+ Verwaltung+Presse+ Gäste) in Zukunft ohnehin nicht mehr im Sitzungsaal stattfinden können, ist die etwas eingeschränkte Funktionsfähigkeit des Aufzuges hinnehmbar, zumal er im Moment wieder funktioniert. 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Planungskosten für den unabhängigen Architekten sollen aus Städtebaufördermitteln finanziert werden. Die Einstellung von Mitteln in den NTHH 2018 ist daher nicht erforderlich.

 

  1. An den unabhängigen Architekten wird keine Vorplanung nach HOAI, sondern nur eine Standortuntersuchung auf Stundenbasis ohne Kostenschätzung vergeben. Die Kostenschätzung wird, nach gleicher Systematik wie bei den ersten Varianten, vom Bauamt erstellt.

 

  1. Bis zu einer Standortentscheidung für den Neubau des Verwaltungsgebäudes wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen vom Ersatzbau des Aufzuges im Rathaus und von der Einhausung des Erdgeschossbereiches am Kämmereigebäude abgesehen.

 

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Überarbeitung des Raumprogrammes und die Angebotseinholung Zeit beanspruchen und daher die fertige Standortuntersuchung zu dieser Sitzung noch nicht vorgelegt werden kann.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  x*

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

*Einsatz Städtebaufördermittel

 

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/1973/18   Ersatzneubau Verwaltungsgebäude   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/1973/18-1   Ersatzneubau Verwaltungsgebäude hier: Ergebnis der Standortprüfung Rosenstraße 2,2a,2b   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
/1973/18-1-1   Ersatzneubau Verwaltungsgebäude hier: Ergebnis der Standortprüfung Rosenstraße 2,2a,2b, ergänzt durch Kostenschätzung, Modell und Kostenvergleich zur Variante Neubau auf dem Klosterhof   3 Bauamt   Vorlage öffentlich