Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
Gremium: Stadtwerkeausschuss
Datum: Mo, 20.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Stadtwerke Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 18.09.2017  
SI/1363/17  
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 18.09.2017  
SI/1363/17  
Ö 5  
Ersatzneubau Amt 2 hier: Variantenvergleich und Standortentscheidung  
Enthält Anlagen
VO/1634/16-1  
Ö 6  
Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 gem. § 12 Eigenbetriebsverordnung für die Stadtwerke  
Enthält Anlagen
VO/1880/17  
Ö 7  
Tarifangelegenheiten Wasser  
VO/1871/17  
Ö 8  
Beitragskalkulation Schmutz- und Niederschlagswasser  
VO/1877/17  
Ö 9  
Gebührenkalkulation für die Leistungsbereiche Schmutzwasser und die Niederschlagswasserbeseitigung  
VO/1876/17  
Ö 10  
1. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein 2. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein  
Enthält Anlagen
VO/1875/17  
Ö 11  
Konzept E-Mobilität  
Enthält Anlagen
VO/1856/17  
Ö 11.1  
Errichtung von Ladestellen für Elektrofahrzeuge, Antrag Bündnis 90 / Die Grünen  
Enthält Anlagen
VO/1884/17  
Ö 11.2  
Fuhrpark Stadtwerke, Umstellung auf elektrisch betriebene Fahrzeuge, Antrag Bündnis 90 / Die Grünen  
Enthält Anlagen
VO/1883/17  
Ö 12  
Änderung der Betriebssatzung  
VO/1839/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Änderung der Betriebssatzung wird wie folgt beschlossen:

 

Änderung der Betriebssatzung Neustadt in Holstein:

 

 

§ 7 Werkleitung

 

(2) Die Vertretung der Werkleitung ist die Stabsstelle Controlling / Assetmanagement / Beteiligungsmanagement.

 

 

§ 8 Aufgaben der Werkleitung

 

(11) Die Werkleitung ist von den Verboten des § 181 BGB, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschliessen befreit. Abs. 6 Satz 1 findet Anwendung.

 

 

§ 11 Aufgaben des Stadtwerkeausschusses

 

(2) Der Stadtwerkeausschuss entscheidet über

Nr. 2

den Abschluss von Leasingverträgen nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 der EigVO soweit der Betrag von 25.000€ jährlich überschritten wird bis zu einem Betrag von 300.000€ und einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren.

 


 

 

   
    20.11.2017 - Stadtwerkeausschuss
    Ö 12 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

Die Änderung der Betriebssatzung wird wie folgt beschlossen:

 

Änderung der Betriebssatzung Neustadt in Holstein:

 

 

§ 7 Werkleitung

 

(2) Die Vertretung der Werkleitung ist der Stelleninhaber / die Stelleninhaberin der Stabsstelle Controlling / Assetmanagement / Beteiligungsmanagement.

 

 

§ 8 Aufgaben der Werkleitung

 

(11) Die Werkleitung ist von den Verboten des § 181 BGB, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschliessen befreit. Abs. 6 Satz 1 findet Anwendung.

 

 

§ 11 Aufgaben des Stadtwerkeausschusses

 

(2) Der Stadtwerkeausschuss entscheidet über

Nr. 2

den Abschluss von Leasingverträgen nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 der EigVO soweit der Betrag von 25.000€ jährlich überschritten wird bis zu einem Betrag von 300.000€ und einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren.

 

 

Dokument31

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Dokument32

Seite 1

   
    14.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 20 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

Die Änderung der Betriebssatzung wird wie folgt beschlossen:

 

Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Neustadt in Holstein:

 

§ 7 Werkleitung

 

(2) Die Vertretung der Werkleitung ist der Stelleninhaber / die Stelleninhaberin der Stabsstelle Controlling / Assetmanagement / Beteiligungsmanagement.

 


§ 8 Aufgaben der Werkleitung

 

(11) Die Werkleitung ist von den Verboten des § 181 BGB, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschliessen, befreit. Abs. 6 Satz 1 findet Anwendung.

 

§ 11 Aufgaben des Stadtwerkeausschusses

 

(2) Der Stadtwerkeausschuss entscheidet über

Nr. 2

den Abschluss von Leasingverträgen nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 der EigVO soweit der Betrag von 25.000 € jährlich überschritten wird bis zu einem Betrag von 300.000 € und einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Ö 13  
Anfragen und Verschiedenes      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)