Beschluss:
Die Änderung der Betriebssatzung wird wie folgt beschlossen:
Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Neustadt in Holstein:
§ 7 Werkleitung
(2) Die Vertretung der Werkleitung ist der Stelleninhaber / die Stelleninhaberin der Stabsstelle Controlling / Assetmanagement / Beteiligungsmanagement.
§ 8 Aufgaben der Werkleitung
(11) Die Werkleitung ist von den Verboten des § 181 BGB, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschliessen, befreit. Abs. 6 Satz 1 findet Anwendung.
§ 11 Aufgaben des Stadtwerkeausschusses
(2) Der Stadtwerkeausschuss entscheidet über
Nr. 2
den Abschluss von Leasingverträgen nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 der EigVO soweit der Betrag von 25.000 € jährlich überschritten wird bis zu einem Betrag von 300.000 € und einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren.
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