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Auszug - Gebührenkalkulation für die Leistungsbereiche Schmutzwasser und die Niederschlagswasserbeseitigung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 20.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Stadtwerke Neustadt in Holstein
VO/1876/17 Gebührenkalkulation für die Leistungsbereiche Schmutzwasser und die Niederschlagswasserbeseitigung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Frau Litzka berichtet, dass die Gebührenkalkulation eine zwingende Voraussetzung ist, um die einzelnen Gebührensätze in den Abgabensatzungen für Schmutz- und Niederschlagswasser zu bestimmen und in Kraft zu setzen. Gebührenkalkulationen sind entsprechend des gewählten Kalkulationszeitraums von bis zu drei Jahre neu durchzuführen. Letztmals wurden die Gebühren zum 01.01.2016 neukalkuliert.

 

Diskussion:

Herr Hoff stellt fest, dass die Benutzungsgebühr B falsch angegeben wurde. Entsprechend korrigiert auf 42,66 EUR/m³verliest Herr Struck den Beschlussvorschlag.  

 

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Beschluss:  

Die Gebührensätze werden zum 01.01.2018 wie folgt beschlossen:

 

1.Niederschlagswassergebühren:

Der Gebührensatz beträgt 0,26 EUR/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche

 

2.Schmutzwasserwassergebühren:

 

Benutzungsgebühr A

oGrundgebühr unverändert

oVerbrauchsgebühr – 2,96 EUR/m³ Schmutzwasser

 

Benutzungsgebühr B

     42,66 EUR/m³ abgefahrenen Schmutzwasser

 

Benutzungsgebühr C

o30,86 EUR/m³ abgefahrenen Schmutzwasser  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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