Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Frau Litzka berichtet, dass die Gebührenkalkulation eine zwingende Voraussetzung ist, um die einzelnen Gebührensätze in den Abgabensatzungen für Schmutz- und Niederschlagswasser zu bestimmen und in Kraft zu setzen. Gebührenkalkulationen sind entsprechend des gewählten Kalkulationszeitraums von bis zu drei Jahre neu durchzuführen. Letztmals wurden die Gebühren zum 01.01.2016 neukalkuliert.
Diskussion: Herr Hoff stellt fest, dass die Benutzungsgebühr B falsch angegeben wurde. Entsprechend korrigiert auf 42,66 EUR/m³verliest Herr Struck den Beschlussvorschlag.
Dokument19 Seite 1 Beschluss: Die Gebührensätze werden zum 01.01.2018 wie folgt beschlossen:
1.Niederschlagswassergebühren: Der Gebührensatz beträgt 0,26 EUR/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche
2.Schmutzwasserwassergebühren:
•Benutzungsgebühr A oGrundgebühr unverändert oVerbrauchsgebühr – 2,96 EUR/m³ Schmutzwasser
•Benutzungsgebühr B 42,66 EUR/m³ abgefahrenen Schmutzwasser
•Benutzungsgebühr C o30,86 EUR/m³ abgefahrenen Schmutzwasser
Dokument20 Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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