1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
02.03.2017 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 4 - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt: In Ziff. 1.2 der textlichen Festsetzungen sollen statt 1 Standpylon mit 11 m Höhe 2 Werbestelen mit je max. 9 m Höhe festgesetzt werden. Die Größe der Ferienhäuser (130 m²) soll auf Seite 19 der Begründung (Ziff. 2.1.2) angepasst werden.
2. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
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Seite 1
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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Seite 1
14.03.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
Ö 14 - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt: In Ziff. 1.2 der textlichen Festsetzungen sollen statt 1 Standpylon mit 11 m Höhe 2 Werbestelen mit je max. 9 m Höhe festgesetzt werden. Die Größe der Ferienhäuser (130 m²) soll auf Seite 19 der Begründung (Ziff. 2.1.2) angepasst werden.
2. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
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Seite 1
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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Seite 1
27.04.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt: In Ziff. 1.2 der textlichen Festsetzungen sollen statt 1 Standpylon mit 11 m Höhe 2 Werbestelen mit je max. 9 m Höhe festgesetzt werden. Die Größe der Ferienhäuser (130 m²) soll auf Seite 19 der Begründung (Ziff. 2.1.2) angepasst werden.
2. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.