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Auszug - Bebauungsplan Nr. 79 (beiderseits der Eutiner Straße), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 02.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1706/17 Bebauungsplan Nr. 79 (beiderseits der Eutiner Straße),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Rieger verliest die im Aufstellungsbeschluss formulierten Planungsziele und erläutert die Inhalte des Entwurfes: Art der Nutzung, Baugrenzen, Maß der Nutzung, Bauweise und  gestalterische Festsetzungen. Aufgrund des Schallgutachtens werden in der Nähe der Eutiner Straße Schallschutzfestsetzungen erforderlich. Die Trasse des Alten Lübecker Landweges ist als Fussgängerbereich vorgesehen. Die textlichen Festsetzungen enthalten u.a. den Ausschluss bestimmter Nutzungen aufgrund des Einzelhandelskonzeptes.

 

Die Anregung von Herrn Vowe, Arztpraxen nicht auszuschließen, wird mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme angenommen.

 

Die Anregung von Herrn Hansen, zu prüfen, ob von dem Betriebsgrundstück des Busunternehmens Möller eine direkte Zufahrt zur L 309  möglich ist, um die angrenzenden Straßen direkt zu entlasten, wird mit 9 Ja-Stimmen angenommen.

 

Frau Weise hält fest, dass sich die Lage der vorderen Baugrenze an dem vorhandenen Hotel und dem Tankstellendach orientiert. Eine Zurückverlegung auf die Front der übrigen Gebäude wäre städtebaulich sinnvoll, z.B. für die Anlage eines Radweges, einer Baumreihe oder für Stellplätze. Diesem Vorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen gefolgt.

 

Einigen  Ausschussmitgliedern sind die Nutzungseinschränkungen zu streng, andere sprechen sich dafür aus, das Einzelhandelskonzept nicht aufzuweichen.

 

Herr Weber verliest den in der Sitzungvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag inklusive der 3 soeben beschlossenen Änderungen und lässt darüber abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet „beiderseits der Eutiner Straße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

Arztpraxen sollen künftig zulässig sein. Es soll geprüft werden, ob eine direkte Zufahrt des Busunternehmens Möller zur L 309 möglich ist (um die Straßen Reiferbahn und Priesterkoppel zu entlasten). Die vordere Baugrenze nordwestlich der Eutiner Straße soll auf die vorhandene Bauflucht zurückgenommen werden.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 1   Enthaltung: 0  abwesend: 1

 

 

 

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