Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Weise erinnert daran, dass der in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses gefasste Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 29. Änderung des F-Planes in der Stadtverordnetenversammlung zunächst in den UVA (14.03.17) zurückverwiesen wurde, so dass die Stadtverordnetenversammlung diesen Beschluss erst im April fassen kann. Dies hat zur Folge, dass die 29. Änderung des F-Planes und die 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 im Parallelverfahren weiter betrieben werden. Sie ergänzt, dass auch die heutige Vorlage für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 6. Änderung des B-Planes Nr. 54 zunächst in den UVA gegeben wird.
Frau Schulz-Rusnak erläutert anhand einer Präsentation den Entwurf der 6. Änderung des B-Planes Nr. 54, der gemäß § 4 (1) BauGB an die TÖB gesandt wurde. Anschließend erläutert sie die Stellungnahmen der TÖB (Landesplanungsbehörde, Kreis Ostholstein, LKN, Archäologisches Landesamt, ZVO, Handwerkskammer Lübeck, Eisenbahn-Bundesamt , Deutsche Bahn-AG, Bundeswehr, NABU) und die jeweiligen Abwägungsvorschläge.
Herr Vowe bemängelt, dass die Vorlagen aufgrund der Verkleinerung nicht lesbar seien.
Herr Buchwald antwortet, dass morgen eine verwaltungsinterne Beratung geplant sei, in der eine Lösung gefunden werden soll, wie künftig mit großformatigen Plänen umgegangen werden soll.
Frau Weise schlägt zu Ziffer 1.2 (2) der textlichen Festsetzungen vor, dass anstelle eines Pylons mit einer Höhe bis zu 11.0 m über NHN 2 Werbestelen von je 9 m Höhe zugelassen werden sollten. Dies würde zu einer Änderung der Abwägung und Änderung der Planung führen.
Auf die Frage von Herrn Heckel, ob die Werbestelen nachts beleuchtet werden sollen, antwortet Herr Seiter, dass diese landseitig im oberen Bereich beleuchtet werden sollen.
Herr Brodowski weist darauf hin, dass nach Ziff. 2.1 (1) der textlichen Festsetzungen die Ferienhäuser eine Grundfläche von je max. 130 qm haben dürften, auf Seite 19 der Begründung sei jedoch von max. 110 qm die Rede.
Frau Schulz-Rusnak erklärt, dass die Begründung angepasst werden müsse.
Der Empfehlung ein „eingeschränktes“ Verfahren durchzuführen, soll nicht gefolgt werden, stattdessen soll eine normale öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Frau Weise verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit folgenden Änderungen in Ziff. 1: in Ziff. 1.2 der textlichen Festsetzungen sollen statt 1 Standpylon mit 11m Höhe 2 Werbestelen mit je max. 9m Höhe festgesetzt werden. Die Größe der Ferienhäuser (130 qm ) soll auf Seite 19 der Begründung (Ziff. 2.1.2 ) angepasst werden.
Herr Weber lässt über diesen Beschlussvorschlag abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt: In Ziff. 1.2 der textlichen Festsetzungen sollen statt 1 Standpylon mit 11 m Höhe 2 Werbestelen mit je max. 9 m Höhe festgesetzt werden. Die Größe der Ferienhäuser (130 m²) soll auf Seite 19 der Begründung (Ziff. 2.1.2) angepasst werden.
2. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0
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