Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 (südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 02.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1681/17 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 (südlicher Lübscher Mühlenberg),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Frau Weise erinnert daran, dass die Vorlage für den Aufstellungsbeschluss bereits in der letzten Sitzung des BauPa beraten wurde, ein Beschluss sei seinerzeit nicht gefasst worden, da die Mitglieder des Ausschusses zunächst die Planung sehen wollten.

Der Plan, der heute vorgestellt werde, sei noch nicht endgültig mit der Verwaltung abgestimmt.

 

Herr Soltau (Architekturbüro Schünemann) erklärt, dass der ursprüngliche Entwurf, der dem B-Plan Nr. 83 zugrunde gelegen habe, von einem Investor geplant worden sei, der hier Altenwohnungen errichten wollte. Die so entstandene hohe Dichte und der Stellplatzschüssel von 0,2 St / WE passe nicht für „normales Wohnen“. Er zeigt anhand zweier Schwarzpläne die bisher mögliche Bebauung und insbesondere den neuen Entwurf. Anschließend präsentiert er Beispiele für Grundrisse und Ansichten, sowohl für die Geschosswohnungsbauten als auch für II- bzw. III- geschossige Reihenhäuser.

 

Frau Weise ergänzt, dass die erforderlichen Änderungen in dem Aufstellungsbeschluss enthaltenen Planungszielen beschrieben worden seien, die konkreten Inhalte der Planung würden hier jedoch noch nicht festgelegt.

 

Herr Vowe fragt, auf welche Art und Weise der geforderte soziale Wohnungsbau bisher im B-Plan festgesetzt sei.

Frau Weise antwortet, dass mindestens 30 % der Wohnungen so errichtet werden müssten, dass sie dem Standard des öffentlichen geförderten Wohnungsbaues entsprechen.

 

Herr Vowe bemängelt, dass mit einer solchen Festsetzung nicht gesichert sei, dass auch sozialer Wohnungsbau, mit dem günstige Mieten gesichert werden könnten, errichtet werde und fordert dies besser festzusetzen.

 

Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, die Realisierung von sozial gefördertem Wohnungsbau zu sichern, um auf diese Weise Mietpreisobergrenzen zu sichern.

 

Auf Nachfrage bestätigt Frau Weise, dass es möglich ist, die Realisierung sozialen Wohnungsbaus über einen städtebaulichen Vertrag zu sichern.

 

Darauf spricht sich Herr Vowe dafür aus, den Aufstellungsbeschluss zu fassen um 1. den sozialen Wohnungsbau zu sichern und um 2. dem Investor die Möglichkeit zu geben, abweichend von den bisherigen Festsetzungen zu bauen.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Volker Schmidt (Firma Gollan), dass die beiden Spielplätze im Frühjahr bis spätestens Sommer angelegt und weitere Fitnessgeräte in den Grünanlage aufgestellt werden.

 

Herr Weber spricht sich dafür aus, diesen Tagesordnungspunkt inkl. der Themen „Knicknutzung, fehlende Spielgeräte, sozialer Wohnungsbau“ erneut auf die Tagesordnung zu nehmen. Er stellt folgende Formulierung zur Abstimmung.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:  

1. Der B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „südlicher Lübscher Mühlenberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hinsichtlich folgender Aspekte an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden:

  • Lage der überbaubaren Grundstücksflächen und des Mehrzweckplatzes,
  • Trauf- und Firsthöhe,
  • Änderung der zul. Dachformen,
  • Festsetzung eines Mindestmaßes an Flächen für der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und Dienstleistungen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

 

Dieser TOP soll in der nächsten Sitzung des BauPA gemeinsam mit weiteren Themen, die den B-Plan Nr. 83 betreffen, erneut beraten werden.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0   Enthaltung: 1

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1