Folgende Betreuungszeiten sowie monatlichen Gebühren werden im Rahmen der Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ festgesetzt:
Beschlussvorschlag:
Folgende Betreuungszeiten sowie monatlichen Gebühren werden im Rahmen der Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ festgesetzt:
Die monatliche Gebühr beträgt ab 01.08.2015 für einen
Ü 3 - Betreuungsplatz
Gebühr
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Nachmittagsplatz (13:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
Hortplatz
Frühdienst (5:45 Uhr bis 7:30 Uhr)
Spätdienst (16:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
U 3-Betreuungsplatz (Krippenplatz)
7:30 Uhr bis 11:30 Uhr
7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
7:30 Uhr bis 14:30 Uhr
7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Frühdienst (5:45 Uhr bis 7:30 Uhr)
Spätdienst (16:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
26.05.2015 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten empfiehlt, die monatlichen Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten nicht zu erhöhen und im Bereich der Krippenplätze die Betreuungszeit 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr für eine monatliche Gebühr in Höhe von 270 € einzuführen.