Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/0065/08-4  

 
 
Betreff: Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht für das Kalenderjahr 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Aktenzeichen:112-023-07-2Bezüglich:
VO/0065/08
Federführend:112 Sachgebiet Personal Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Weidemann, Volker   
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Zur Kenntnis
26.05.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss Zur Kenntnis
03.06.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   

Gem

Sachverhalt:

 

Gem. § 2 der Grundsätze über die Entwicklung des Berichtswesens ist dem Hauptausschuss nach Behandlung im Fachausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten einmal jährlich über die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht zu berichten.

 

Nach § 71 SGB IX ist die Stadt Neustadt in Holstein als Arbeitgeber verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen ( Grad der Behinderung von mindestens 50% ) oder schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte ( behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30% ) zu beschäftigen.

 

Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe.

 

Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen jedoch nicht auf.

 

Die Ausgleichsabgabe wird seit 01.01.2001 auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt, indem aus den monatlichen Beschäftigungsdaten der Mittelwert der Beschäftigungsquote eines Kalenderjahres gebildet wird.

 

Die Stadt Neustadt in Holstein hat bereits seit 1997 keine Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht zu entrichten, da die geforderten Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen überschritten werden. Auch im Jahr 2014 lag die Beschäftigungsquote mit 7,55 % wieder über der gesetzlichen Vorgabe.

 

 

 

Auszug aus der Meldung an die Agentur für Arbeit:

Monat

Anzahl der Arbeitsplätze

Besetzte Pflichtarbeitsplätze

Januar

186

15

Februar

185

15

März

185

16

April

194

15

Mai

197

14

Juni

197

14

Juli

198

14

August

197

14

September

197

14

Oktober

200

15

November

200

15

Dezember

198

15

Jahressumme

2331

176

 

Daraus ergibt sich ein jährliches Soll von 117 Pflichtplätzen (5% v. 2331), welches deutlich überschritten wird.

 

Der Eigenbetrieb Stadtwerke, der aufgrund seiner Beschäftigtenzahl eine eigene Anzeige erstellt, hat wie bereits für die Kalenderjahre ab 2000 ebenfalls keine Ausgleichsabgabe für das Jahr 2014 zu entrichten, da die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen 6,33% beträgt.

 

 

Es wird Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Es wird Kenntnis genommen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

ja

neinX

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

keine

Anlage/n:

keine

Stammbaum:
VO/0427/07   Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht für das Kalenderjahr 2006   112 Sachgebiet Personal   Vorlage öffentlich
VO/0065/08   Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht für das Kalenderjahr 2007   112 Sachgebiet Personal   Vorlage öffentlich
VO/0345/09   Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht für das Kalenderjahr 2008   112 Sachgebiet Personal   Vorlage öffentlich
VO/0065/08-1   Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht für das Kalenderjahr 2010   112 Sachgebiet Personal   Vorlage öffentlich
VO/0065/08-2   Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht für das Kalenderjahr 2012   112 Sachgebiet Personal   Vorlage öffentlich
VO/0065/08-3   Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht für das Kalenderjahr 2013   112 Sachgebiet Personal   Vorlage öffentlich
VO/0065/08-4   Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht für das Kalenderjahr 2014   112 Sachgebiet Personal   Vorlage öffentlich