Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Satzung eine umfassende Prüfung vorzunehmen, für welche Straßen und Wege es sinnvoll ist, die Winterdienstpflicht auf die Anliegenden zu übertragen. Es wird darum gebeten verschiedene Vorschläge zu unterbreiten (kleine, mittlere und große Lösung) und für jeden Vorschlag eine Kostenaufstellung zu erstellen.