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Auszug - Bebauungsplan Nr. 101 (für das Gebiet "Krabbenstraße und Am Hafensteig") hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.02.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3476/26 Bebauungsplan Nr. 101 (für das Gebiet "Krabbenstraße und Am Hafensteig")
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Herr Schmidt führt kurz in die Vorlage ein und gibt das Wort an Frau Weise.

 

Frau Weise zeigt anhand eines Plans das betroffene Gebiet und erklärt, dass es sich um eine bevorzugte innenstädtische Lage handelt, für die derzeit kein Bebauungsplan besteht. Derzeit werde nach § 34 BauGB („unbeplanter Innenbereich“) entschieden. Diese Beurteilung sei zunehmend schwierig, was regelmäßig zu Problemen führe. Es bestehe ein hoher Druck für Ferienwohnungen.

 

Frau Weise betont, dass ein Bebauungsplan als Instrument genutzt werden sollte, um eine rechtssichere Beurteilung zu gewährleisten. Als Planungsziele für das Gebiet nennt sie: Sicherung der Wohnnutzung, Regelung der Zulässigkeit sonstiger Nutzungen, Prüfung von Nachverdichtungspotenzialen, Regelung gestalterischer Festsetzungen.

 

Frau Weise erläutert die rückwärtige Baugrenze, die im Bebauungsplan geregelt werden könnte. Zudem spricht sie die Notwendigkeit gestalterischer Festsetzungen (Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung) an. Der Beschluss bedarf der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung, danach erfolgt die Entwurfsplanung. Eine Anliegerbeteiligung sei möglich, um Wünsche der Anwohner zu berücksichtigen. Der Plan wird im Bauamt erstellt. Aufgrund der Lage am Hafen und der L 309 soll ein Schallgutachten erstellt werden, die Kosten müssen im Nachtragshaushalt berücksichtigt werden.

 

Diskussion:

Herr Hoppert fragt nach der verkehrsrechtlichen Regelung der beiden Straßen und möglichen Änderungen.

Frau Weise antwortet, dass derzeit keine Änderungen vorgesehen seien.

 

Herr Greve erkundigt sich, ob eine Veränderungssperre vorgesehen sei.

Frau Weise erklärt, dass mit der Veränderungssperre derzeit noch gewartet werde, da es hier auch um Fristen gehe. Momentan liegen keine Anträge vor, die das erfordern.

 

Frau Giszas weist darauf hin, dass alle Details in der Vorlage nachzulesen seien.

Herr Weber bestätigt dies.

 

Herr Drechsler fragt, ob bekannt sei, dass sich in der Krabbenstraße ein Prostitutionsgewerbe angesiedelt habe und ob es angemeldet und zulässig sei.

Hier handelt es sich zur Zeit um ein faktisches Wohngebiet, somit sei ein solches Gewerbe unzulässig.

Frau Weise teilt mit, dass ihr dies nicht bekannt sei. Im B-Plan wird künftig eine Gebietsfestsetzung getroffen. In einem Kerngebiet wäre diese Nutzung zulässig, hier werde aber voraussichtlich ein Wohngebiet festgesetzt, in dem ein solches Gewerbe unzulässig sei.

 

Herr Schmidt leitet die Abstimmung über die Vorlage ein.

 


Beschluss:

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

 

1. Für das Gebiet „Krabbenstraße und Am Hafensteig“ (siehe Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 101 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Sicherung der Wohnnutzung

- Regelung der Zulässigkeit sonstiger Nutzungen

- Prüfung von Nachverdichtungspotenzialen

- Regelung gestalterischer Festsetzungen

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, von der Umweltprüfung sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.

4. Die Kosten für das erforderliche schalltechnische Gutachten sind in den Nachtragshaushalt 2026 einzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0