Beschluss:
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
1. Für das Gebiet „zwischen Kreienredder und Rackersberg“ (siehe Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 100 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke)
- Regelung der Zulässigkeit sonstiger Nutzungen
- Regelung gestalterischer Festsetzungen
- Regelung der verkehrlichen Erschließung
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, von der Umweltprüfung sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.
4. Vor Erstellung des Bebauungsplanentwurfs sind die Anlieger der Grundstücke am Rackersberg innerhalb des Geltungsbereiches in geeigneter Form zu beteiligen.
5. Vor Erstellung des Bebauungsplanentwurfs wird der Bürgermeister beauftragt, einen Workshop mit dem zuständigen Fachgremium der Selbstverwaltung und der Neustädter Baugenossenschaft durchzuführen, mit dem Ziel, die wesentlichen planerischen Festsetzungen abzustimmen.