Beschluss:
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
1. Für das Gebiet „Krabbenstraße und Am Hafensteig“ (siehe Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 101 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Sicherung der Wohnnutzung
- Regelung der Zulässigkeit sonstiger Nutzungen
- Prüfung von Nachverdichtungspotenzialen
- Regelung gestalterischer Festsetzungen
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, von der Umweltprüfung sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.
4. Die Kosten für das erforderliche schalltechnische Gutachten sind in den Nachtragshaushalt 2026 einzustellen.