Beschluss:
1. Die Antragsstellung zur Teilnahme am neuen Bundesförderprogramm für den Zeitraum
2025-2029 in Anlehnung an das bisherige Förderprogramm „Demokratie Leben!“ wird
begrüßt.
2. Die erforderlichen Eigenmittel für den Förderzeitraum werden im Rahmen der jährlichen
Haushaltsplanung bereitgestellt.