Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Nach den Grundsätzen des städtischen Berichtswesens berichtet die Beauftragte für Menschen mit Behinderung dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten einmal jährlich über ihre Tätigkeiten. Der Regelbericht ist dabei grundsätzlich in schriftlicher Form vorzulegen. Beschlussvorschlag:Der Tätigkeitsbericht der Beauftragten für Menschen mit Behinderung für das Jahr 2023 wird zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Tätigkeitsbericht der Beauftragten für Menschen mit Behinderung 2023
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||