Die Allgemeine Rücklage gilt (bis zum Jahresabschluss 2023) mit dem zum 31.12.2022 festgestellten Bestand von 34.855.967,93 € für das Haushaltsjahr 2024 fort.
Die Ergebnisrücklage geht mit dem zum 31.12.2022 festgestellten Bestand von 11.432.717,23 € zum 01.01.2024 in die Ausgleichsrücklage über.
01.11.2023 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die Allgemeine Rücklage gilt (bis zum Jahresabschluss 2023) mit dem zum 31.12.2022 festgestellten Bestand von 34.855.967,93 € für das Haushaltsjahr 2024 fort.
Die Ergebnisrücklage geht mit dem zum 31.12.2022 festgestellten Bestand von 11.432.717,23€ zum 01.01.2024 in die Ausgleichsrücklage über.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür
23.11.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Allgemeine Rücklage gilt (bis zum Jahresabschluss 2023) mit dem zum 31.12.2022 festgestellten Bestand von 34.855.967,93 € für das Haushaltsjahr 2024 fort.
Die Ergebnisrücklage geht mit dem zum 31.12.2022 festgestellten Bestand von 11.432.717,23€ zum 01.01.2024 in die Ausgleichsrücklage über.