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Auszug - Eigenkapitalaufteilung nach Neufassung GemHVO zum 01.01.2024  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3090/23 Eigenkapitalaufteilung nach Neufassung GemHVO zum 01.01.2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr S. SchmidtAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Frau Becker Barbarello erläutert die wesentlichen Vorlageninhalte und beantwortet Rückfragen des Gremiums. Sie hebt hervor, dass es das gesetzgeberische Ansinnen gewesen sei, mit der Ausgleichsrücklage einen fiktiven Haushaltsausgleich zu ermöglichen um damit vorrangig genehmigungsfreie Haushaltssatzungen herbeiführen zu können. Da dieses jedoch auch unter anderem ausgeglichene vorherige Haushalte bedinge, was bei der Stadt Neustadt in Holstein für 2023 bereits nicht der Fall gewesen sei, wäre dieses nicht umsetzbar. Für den kommenden Haushalt werde es also unerheblich sein, ob eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage erfolge, oder aber auch nicht.

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die Allgemeine Rücklage gilt (bis zum Jahresabschluss 2023) mit dem zum 31.12.2022 festgestellten Bestand von 34.855.967,93 € für das Haushaltsjahr 2024 fort.

Die Ergebnisrücklage geht mit dem zum 31.12.2022 festgestellten Bestand von 11.432.717,23 € zum 01.01.2024 in die Ausgleichsrücklage über.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig dafür