Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Becker Barbarello erläutert die wesentlichen Vorlageninhalte und beantwortet Rückfragen des Gremiums. Sie hebt hervor, dass es das gesetzgeberische Ansinnen gewesen sei, mit der Ausgleichsrücklage einen fiktiven Haushaltsausgleich zu ermöglichen um damit vorrangig genehmigungsfreie Haushaltssatzungen herbeiführen zu können. Da dieses jedoch auch unter anderem ausgeglichene vorherige Haushalte bedinge, was bei der Stadt Neustadt in Holstein für 2023 bereits nicht der Fall gewesen sei, wäre dieses nicht umsetzbar. Für den kommenden Haushalt werde es also unerheblich sein, ob eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage erfolge, oder aber auch nicht.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die Allgemeine Rücklage gilt (bis zum Jahresabschluss 2023) mit dem zum 31.12.2022 festgestellten Bestand von 34.855.967,93 € für das Haushaltsjahr 2024 fort. Die Ergebnisrücklage geht mit dem zum 31.12.2022 festgestellten Bestand von 11.432.717,23 € zum 01.01.2024 in die Ausgleichsrücklage über.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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