Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Der Vorsitzende führt zur Vorlage aus.
Auf Nachfrage von Frau Giszas erläutert Frau Becker Barbarello den handschriftlichen Vermerk zum Verbleib des sich aus der letzten Veranstaltungsabrechnung ergebenden Betrages als Forderung gegen den Verein. Dieser werde mit dem neuerlichen Zuschuss gegenverrechnet.
Mit teils mehrfachen Wortbeiträgen der Herren Vowe, Gerthenrich und Heckel sowie von Frau Giszas und Frau Zimmler wird dargelegt, dass einer Zuschusserhöhung vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltslage und der Tatsache, dass sich aus der letzten Abrechnung ein gegenzurechnender Überschuss ergeben habe, nicht zugestimmt werden kann und man sich eher dafür ausspreche, das Programm entsprechend zu kürzen.
Die Vorsitzende des Kuratoriums Frau Helbach erläutert die vorgelegte Kalkulation und führt neben inflationsbedingten Steigerungsraten auch zu erwartende Mehrkosten bei den baulichen Anlagen der Veranstaltung an. Ebenso seien die Überschüsse der vorherigen Trachtenwochen als nicht benötigte Gelder jeweils wieder an die Stadt zurückgeflossen, was durchaus auch in 2025 erfolgen könne. Es gehe dem Kuratorium vorrangig darum, für die bevorstehende Veranstaltung Planungssicherheit herbeiführen zu können.
Nach weiterer kurzer Diskussion hält Bürgermeister Spieckermann fest, dass - sofern dem Beschlussvorschlag der Vorlage nicht gefolgt werden könne – über eine Zuschussgewährung analog der bisherigen Gewährung in Höhe von 85 TEUR abgestimmt werden sollte, von denen die Verwaltung die bereits genannte Vorausleistung aus der letzten Abrechnung abziehen werde.
Der Vorsitzende lässt entsprechend wie folgt abstimmen:
Beschluss: Vorbehaltlich der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Haushaltssatzung 2024 stimmt der Hauptausschuss der Zuschussgewährung in Höhe von von 85.000 € für das 32. europäische folklore festival 2025 zu. Die Mittel sind dem Antrag entsprechend in die Haushaltsplanungen 2024 und 2025 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||