Die1.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) wird beschlossen.
06.09.2023 - Hauptausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
28.09.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) wird beschlossen.