Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Anfragen und Verschiedenes; hier: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Aufstellung von Bebauungsplänen im Eilverfahren nach § 13b BauGB  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:04 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Herr Dr. Böckenhauer nimmt Bezug auf die Presseberichterstattung in den Lübecker Nachrichten hinsichtlich des vereinfachten Verfahrens nach § 13b BauGB. Auch in Neustadt in Holstein seien zahlreiche Pläne im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Er fragt, ob der Bürgermeister zu dieser Thematik bereits tätig geworden sei bzw. ob sich der PUBA in seiner Sitzung am 14.09.2023 damit beschäftigen werde.

 

Bürgermeister Spieckermann räumt ein, dass er den Bericht noch nicht gelesen habe. Er gehe davon aus, dass sachgerecht im Rahmen der Sitzung informiert werden könne.

 

Herr Heckel teilt mit, dass er sich als Vorsitzender des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses morgen mit dem Stadtbauamt in Verbindung setzen werde, um dieses Thema – ggf. noch im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages – auf die Tagesordnung setzen zu lassen.

 

Herr Sebastian Schmidt wendet als Vorsitzender des Hauptausschusses ein, dass man nicht innerhalb der Hauptausschusssitzung die Tagesordnung des Planungs-, Umwelt- und Bauauschusses besprechen müsse. Die Aufstellung der Tagesordnungen obläge dem Vorsitz des Fachausschusses nach Rücksprache mit dem Bürgermeister.

 

Herr Vowe gibt zu Bedenken, dass die Bebauungspläne für Neustadt in Holstein allenfalls als Maßnahmen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, nicht jedoch zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt worden seien.