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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
Gremien: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 28.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 23:38 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 16.09.2021  
SI/2380/21  
Ö 3  
Einwohnerfragen      
Ö 4  
Haushaltsansätze 2022 inkl. Investitionsplan bis 2025  
Enthält Anlagen
VO/2702/21  
Ö 5  
1. Änderung B-Plan Nr. 34 (Am Brunnen), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2715/21  
Ö 6  
8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Fortsetzung des Verfahrens  
Enthält Anlagen
VO/2716/21  
Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 8  
Küsten- und Hochwasserschutz; Antrag der CDU-Fraktion  
Enthält Anlagen
VO/2711/21  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1.  Die Stadt Neustadt in Holstein bekennt sich dazu, einen angemessenen und nachhaltigen

     Küsten- und Hochwasserschutz auf den Weg zu bringen.

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt, beim LKN und in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr.

     Fröhle die notwendigen Hochwasser-Schutzniveaus für den Zeitraum bis 2050 bzw. bis 2100

     zu erfragen.

3.  Im Anschluss sollen im Rahmen eines Ortstermins vor einer Ausschusssitzung die erfragten

     Schutzniveaus mit Flatterband o.ä. visualisiert werden.

4.  Im nächsten Schritt sind im Jahr 2022 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch

     externe Büros die Kosten für mögliche Varianten und Bauweisen für diese Schutzniveaus zu

     schätzen, die wirtschaftlichste Variante zu ermitteln und die FFH-Verträglichkeit und die För-

     dermöglichkeiten zu prüfen. Dafür sind 150.000 € in den Haushalt 2022 einzustellen.

5.  Auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie erfolgt 2022 eine Grundsatzentscheidung in PUBA

     und Stadtverordnetenversammlung, ob ein Hochwasserschutz gebaut werden soll und wenn

     ja, in welcher Bauweise.

   
    21.10.2021 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 12 - (offen)
   

 

 

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    28.10.2021 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

 

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1.  Die Stadt Neustadt in Holstein bekennt sich dazu, einen angemessenen und nachhaltigen

     Küsten- und Hochwasserschutz auf den Weg zu bringen.

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt, beim LKN und in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr.

     Fröhle die notwendigen Hochwasser-Schutzniveaus für den Zeitraum bis 2050 bzw. bis 2100

     zu erfragen.

3.  Im Anschluss sollen im Rahmen eines Ortstermins vor einer Ausschusssitzung die erfragten

     Schutzniveaus mit Flatterband o.ä. visualisiert werden.

4.  Im nächsten Schritt sind im Jahr 2022 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch externe Büros die Kosten für mögliche Varianten und Bauweisen für diese Schutzniveaus zu schätzen, die wirtschaftlichste Variante zu ermitteln und die FFH-Verträglichkeit und die Fördermöglichkei  ten zu prüfen. Dafür sind 150.000 € in den Haushalt 2022 einzustellen.

5.  Auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie erfolgt 2022 eine Grundsatzentscheidung in PUBA und Stadtverordnetenversammlung, ob ein Hochwasserschutz gebaut werden soll und wenn ja, in welcher Bauweise.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0

 

 

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    04.11.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Stadt Neustadt in Holstein bekennt sich dazu, einen angemessenen und nachhaltigen Küsten- und Hochwasserschutz auf den Weg zu bringen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, beim LKN und in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Fröhle die notwendigen Hochwasser-Schutzniveaus für den Zeitraum bis 2050 bzw. bis 2100 zu erfragen.

3. Im Anschluss sollen im Rahmen eines Ortstermins vor einer Ausschusssitzung die erfragten Schutzniveaus mit Flatterband o.ä. visualisiert werden.

 

4. Dazu wird der Bürgermeister beauftragt, grundsätzliche Fragen u. a. über Zuständigkeiten, Voraussetzungen, Durchführung und insbesondere die Finanzierungsvoraussetzungen und
-möglichkeiten im Zusammenhang mit den in Aussicht genommenen Maßnahmen zu klären, damit der Stadt Neustadt in Holstein nicht von vorn herein Nachteile erwachsen können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

zu 1 bis 3: einstimmig

zu 4: einstimmig

 

 

 

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Ö 9  
Anfragen und Verschiedenes      
N 10     (nichtöffentlich)