Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Weise erläutert anhand einer Präsentation die eingegangenen Stellungnahmen und die von Frau Teske erarbeiteten Abwägungsvorschläge detailliert. Herr Koch-Süzen beschreibt, dass die öffentliche Nutzung der „Färbergasse“ mit Durchwegung bis zum Binnenwasser insbesondere wegen der Zufahrt für die Feuerwehr gewünscht ist. Er könne aber nicht verstehen, warum ein Geh- und Leitungsrecht zwingend festgesetzt werden müsse. Er fühle sich durch diese Festsetzung fast enteignet. Frau Weise ergänzt, dass der Investor das Gehrecht z.B. nachts einschränken können möchte, daher empfiehlt Sie dem PUBA seine Anregung zu berücksichtigen. Herr Weber stellt die Frage, ob die „Färbergasse“ bis zum Binnenwasser verlängert werden kann. Frau Weise antwortet, dass dies geplant und baubar sei, die Interessen beim Wohnprojekt im unteren Grundstücksteil möglicherweise aber anders gelagert sind. Herr Rukat versteht die Bedenken bezüglich der öffentlichen Zugänglichkeit der „Färbergasse“. Frau Weise erläutert weiter die Abwägungsvorschläge von Frau Teske. Herr Heckel stellt fest, dass die Fußböden von bewohnten Räumen gemäß der Festsetzungen 3,50 bis 4,00 m über NN liegen müssen. Frau Weise verliest den Beschlussvorschlag mit der vorgestellten Änderung:
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 (Am Brunnen) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 (Am Brunnen) für das Gebiet westlich und südlich der Straße „Am Binnenwasser“ und nördlich der Straße „Vor dem Kremper Tor“ und der Entwurf der Begründung werden mit den sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen in den vorliegenden Fassungen mit folgender weiteren Änderung gebilligt: Die Anregung des betroffenen Anliegers soll berücksichtigt werden. Die Aufhebung des Geh- und Leitungsrechts im Verlauf der „Färbergasse“ zwischen dem Bestandsgebäudeensemble (Riegel) und dem geplanten Neubau (noch Altbau: Geschäftshaus und Produktion) wird aufgenommen.
3. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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