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Auszug - Küsten- und Hochwasserschutz; Antrag der CDU-Fraktion  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 8
Gremien: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 23:38 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2711/21 Küsten- und Hochwasserschutz; Antrag der CDU-Fraktion
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Herr Albers erläutert den Antrag der CDU-Fraktion, der von der Verwaltung aufgenommen und modifiziert wurde.

Die Verwaltung solle vorarbeiten und notwendige Informationen, zum Beispiel zum Schutzniveau, beim LKN und bei Herrn Prof. Dr. Fröhle einholen.

Herr Heckel interessiert sich für die Schutzmöglichkeiten der niedrig liegenden Bereiche in Neustadt in Holstein.

Frau Weise erwidert, dass wir uns damit auch befassen sollten, aber im Ortsteil Pelzerhaken mit 450 Menschen erheblich mehr Einwohner betroffen sind als im Ortsteil Neustadt in Holstein.

Herr von Hörsten wirft die Frage auf, ob Anwohner an den Kosten für eine HWS-Anlage beteiligt werden können, da sie ja einen Vorteil für ihr Eigentum erreichen. Frau Weise sagt zu dies zu prüfen.

Frau Giszas geht davon aus, dass bis 2100 mit noch höheren Hochwassern zu rechnen sei. Sie geht davon aus, dass ein Schutzniveau über Kopfhöhe nicht mehrheitsfähig sei.

Herr Dr. Böckenhauer plädiert dafür, zunächst die Punkte 1 bis 3 des Antrages abzuarbeiten und evtl. erforderliche Mittel über den Nachtragshaushalt bereit zu stellen.

Herr Greve wirft ein, dass seines Wissens nach Küstenschutz Landessache sei, der Hochwasserschutz aber Sache der Gemeinden. Vielleicht baue das Land bald einen Regionaldeich, der dann auch vom Land zu finanzieren sei. Er findet es nicht seriös, ein geplantes Schutzniveau mit Flatterband zu visualisieren. Die 3 Vorträge in der Sondersitzung des PUBA hatten ihn nicht völlig überzeugt. Letztlich stellt er noch die Frage, ob ein Deich im FFH-Gebiet überhaupt zulässig sei.

Herr Spieckermann entgegnet, dass man nicht aussuchen könne ob man Küsten- oder Hochwasserschutz baue. Mit Blick auf Pelzerhaken müsse wohl eher ein Hochwasserschutz gebaut werden, der aber auch den Anforderungen der Behörden an Küstenschutzbelange genügen müsse. Im Falle eines Hochwassers würde dies sehr schnell am Schaarweg stehen. Es sollten deshalb die nächsten planerischen Schritte Richtung Hochwasserschutz gegangen werden.

Herr Albers spricht sich ebenfalls dafür aus, das Thema Hochwasserschutz langsam und beharrlich anzugehen. Auch sehe der Ortsbeirat Rettin ein Schutzbedürfnis für die Ortslage Rettin.

Auf eine entsprechende Frage von Herrn von Hörsten antwortet Frau Weise, dass 150.000 € Planungskosten eine grobe Schätzung seien für die Machbarkeitsstudie und die weiteren ersten Planungsschritte.

Herr von Hörsten vertritt die Auffassung, dass ein Hochwasserschutz grundsätzlich hässlich sei und er deshalb lieber sein Grundstück überfluten lassen würde.

Herr Weber vertritt den Standpunkt, dass es nicht um Politik oder Verwaltung gehe, sondern um das Schutzbedürfnis der Bevölkerung. Er habe die damalige Überflutung in Pelzerhaken (1955) selbst erlebt.

Herr Rukat spricht sich ebenfalls für eine Kostenbeteiligung der Anwohner bei der Durchführung von Hochwasser-Schutzmaßnahmen aus. Im Gegenzug könnten niedrigere Verkaufspreise bei Grundstücken im hochwassergefährdeten Bereich in Betracht kommen.

Herr Greve empfiehlt, den Generalplan Küstenschutz 2022 zu studieren und zu warten, ob evtl. ein Regionaldeich gebaut wird.

Daraufhin wird über den abgeänderten Beschlussvorschlag (nur Punkte 1 – 3) abgestimmt. Planungskosten für eine HWS-Anlage in Höhe von 150.000 € werden noch nicht beschlossen.

 

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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1.  Die Stadt Neustadt in Holstein bekennt sich dazu, einen angemessenen und nachhaltigen

     Küsten- und Hochwasserschutz auf den Weg zu bringen.

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt, beim LKN und in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr.

     Fröhle die notwendigen Hochwasser-Schutzniveaus für den Zeitraum bis 2050 bzw. bis 2100

     zu erfragen.

3.  Im Anschluss sollen im Rahmen eines Ortstermins vor einer Ausschusssitzung die erfragten

     Schutzniveaus mit Flatterband o.ä. visualisiert werden.

4.  Im nächsten Schritt sind im Jahr 2022 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch externe Büros die Kosten für mögliche Varianten und Bauweisen für diese Schutzniveaus zu schätzen, die wirtschaftlichste Variante zu ermitteln und die FFH-Verträglichkeit und die Fördermöglichkei  ten zu prüfen. Dafür sind 150.000 € in den Haushalt 2022 einzustellen.

5.  Auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie erfolgt 2022 eine Grundsatzentscheidung in PUBA und Stadtverordnetenversammlung, ob ein Hochwasserschutz gebaut werden soll und wenn ja, in welcher Bauweise.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0

 

 

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