Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Fortsetzung des Verfahrens  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 6
Gremien: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 28.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 23:38 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2716/21 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek),
hier: Fortsetzung des Verfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Frau Weise erläutert Anlass der heutigen Beratung. Das nunmehr vorgelegte Konzept firmiere unter dem Titel „Wohnen am Yachthafen“. Ein reines Wohngebiet sei hier jedoch u.a. wegen des Lärmschutzes nicht möglich, sondern auch andere Nutzungen müssen dazu kommen. Es handele sich heute nicht um einen weiteren Verfahrensschritt, sondern es gehe darum, die Zustimmung zum Nutzungskonzept einzuholen, bevor an der 8. Änderung B-Plan 54 weitergearbeitet wird.

Herr Spieß stellt das Nutzungskonzept anhand einer Präsentation vor und beschreibt, dass man kein Hotel mehr bauen wolle, da andere Planungsgedanken umgesetzt werden sollen. Im Wesentlichen sei das Plangebiet in drei Baufelder mit 19 MFH aufgeteilt.

Baufeld 1 enthalte 5 Einzelgebäude für Wohnen, was sowohl Dauer- als auch Ferienwohnungen beinhalte.

Baufeld 2 solle komplett mit Doppelhaushälften bebaut werden.

Baufeld 3 soll Gewerbeeinheiten in den Erdgeschossen erhalten und auch Zweitwohnungssitze in den oberen Geschossen beherbergen.

Unter Baufeld 1 und teilweise unter Baufeld 3 solle eine Tiefgarage PKW aufnehmen. Es wird eine perspektivische Höhenentwicklung der Gebäude gezeigt, die in drei- und viergeschossiger Bauweise dargestellt sind.

Der im derzeitigen B-Plan festgesetzte 5-geschossige, massive Gebäuderiegel werde durch eine lockere nur III-IV-geschossige Einzelhausbebauung aufgelöst.

Es werde ein Contracting mit den Stadtwerken wegen der Wärmeversorgung angestrebt.

Auf die Frage von Herrn Heckel nach kostengünstigen Mietwohnungen antwortet Herr Spieß, das im Plangebiet 49 Mietwohnungen entstehen sollen.

Herr Kruschke findet das vorgestellte Nutzungskonzept und die Durchmischung der Nutzungen ganz gut.

Herr Greve sieht in der vorgestellten Nutzungsdurchmischung aus 74 Eigentumswohnungen, 49 Mietwohnungen und 39 Ferienwohnungen keine weitere Wertschöpfung für die Stadt Neustadt in Holstein und fragt nach öffentlich gefördertem Wohnraum. Beispielsweise setze Norderstedt in B-Plänen 50 % öffentlich geförderte Wohnungen fest.

Er stellt den Antrag, dass im Plangebiet 30 % des Wohnungsbaus öffentlich gefördert sein soll.

Frau Weise weist darauf hin, dass nur ein Teil des Baugebietes für öffentlich geförderten Wohnraum geeignet wäre, nämlich Baufeld 3 mit 91 WE. Davon die in Neustadt in Holstein üblichen 30 %, wären 27 öffentlich geförderte WE.

Herr Dr. Böckenhauer stellt ebenfalls die Frage, ob Ferienwohnungen überhaupt gewollt seien. Es solle mehr öffentlich geförderter Wohnungsbau erfolgen und es gebe keine Veranlassung davon abzuweichen.

Herr Spieß verweist darauf, dass es sich um einen gültigen B-Plan handelt.

Herr Albers vertritt die Auffassung, dass es eine Wertschöpfung für Neustadt gebe, aber auch Facharbeiter mit günstigem Wohnraum bedient werden müssen.

Frau Weise entgegnet, dass man als Kommune prüfen müsse, ob es tatsächlich Bedarf an weiterem öffentlich gefördertem Wohnungsbau gibt.

Herr Dr. Böckenhauer plädiert für die Feststellung des Bedarfs an Öffentlich gefördertem Wohnraum und für eine Vertagung der Abstimmung.

Herr Heckel findet 39 Ferienwohnungen doch eine recht große Zahl.

Frau Weise erklärt, dass Ferienwohnungen dauerhaft vermietete Wohnungen an einen wechselnden Personenkreis seien. Diese seien in dem Gebiet neben den Gewerbeeinheiten erforderlich, um den Gebietscharakter Urbanes Gebiet festsetzen zu können, reines Wohnen sei nicht möglich wegen der Lärmimmissionen von der Bundespolizei, der Kunjawerft und ancora.

Herr Richter erinnert an das Beispiel Timmendorfer Strand, wo auch Mietwohnungen als Ferienwohnungen vermietet werden.

Frau Weise antwortet, dass Ferienwohnungen nicht zu verteufeln seien, sondern es auf die Zonierung der unterschiedlichen Wohnnutzungen ankomme, damit keine Nachbarschaftskonflikte entstehen.

Daraufhin wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

 

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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die Beratungen über die 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 sind zu vertagen und es ist zu prüfen, ob es einen Bedarf für öffentlich geförderten Wohnungsbau in Neustadt in Holstein gibt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

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