Beschluss:
Die Rundlaufbahn des Sportplatzes am Gogenkrog wird mit einem Ballfangzaun ausgestattet. Der vom AfgA am 26.10.2021 beschlossene Sperrvermerk für das Produktsachkonto 4240100.7852000 wird aufgehoben. Die erforderliche Mittelfreigabe von ca. 10.000,00 € wird erteilt.