Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Die Vorsitzende erläutert die Vorlage.
Frau Khademi erkundigt sich, wie der Betrag von 41.000,00 € zustande gekommen sei.
Herr Raloff erläutert, dass dies ein Mittelwert sei. Zudem berichtet er, dass die Kirchengemeinde an die Stadt herangetreten sei und das Vorhalten eines Friedhofes Pflichtaufgabe der Kommune sei. Die Kirche wolle ein Friedhofswerk als Reaktion auf die sich verändernde Bestattungskultur gründen. Als Voraussetzung für die Aufnahme der Kirchengemeinde in das Friedhofswerk müsse ein Defizitfinanzierungsvertrag mit der Stadt Neustadt in Holstein abgeschlossen werden.
Herr Strube erklärt, dass man aufgrund er steigenden Kirchenaustritte mit weniger Erdbestattungen in Zukunft rechnen müsse.
Herr Spieckermann berichtet, dass dies kein Neustadt spezifisches Thema sei, sondern das auch in vielen anderen Gemeinden momentan ein Defizitfinanzierungsvertrag mit den Kirchengemeinden erarbeitet werde.
Beschluss: Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Kirchengemeinde Neustadt in Holstein einen Defizitfinanzierungsvertrag für den Betrieb des Friedhofs abzuschließen. Die erforderlichen Haushaltsmittel von ca. 41.000,00 € werden durch den Nachtragshaushalt bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
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