Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Mit dem beigefügten Antrag vom 1.3.22 beantragt die CDU-Fraktion, den Bürgermeister zu prüfen, wie die Komponente „CashBack“ (Geld zurück) angemessen in die Parkraumbewirtschaftung der Stadt einzufügen ist.
Die Verwaltung hat zu dem Antrag folgende Anmerkungen:
Der Bürgermeister, hat die Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Neustadt in Holstein (Parkgebührenverordnung) erlassen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Straßenverkehrsordnung und das Landesverwaltungsgesetz. Es handelt sich mithin um Umsetzung von Bundesrecht in der Kompetenz des Bürgermeisters, weshalb ein Beschluss in dieser Sache allenfalls empfehlenden Charakter hätte.
Inhaltlich sprechen mehrere Gründe gegen den Antrag:
. Beschlussvorschlag:Die Stadt Neustadt in Holstein beteiligt sich nicht an der Entwicklung eines „CashBack“ Systems. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag der CDU Fraktion zum cash-back
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |