Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2805/22  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Fraktion zum "CashBack" beim Parken
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
10.05.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten abgelehnt   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit dem beigefügten Antrag vom 1.3.22 beantragt die CDU-Fraktion, den Bürgermeister zu prüfen, wie die Komponente „CashBack“ (Geld zurück) angemessen in die Parkraumbewirtschaftung der Stadt einzufügen ist.

 

Die Verwaltung hat zu dem Antrag folgende Anmerkungen:

 

Der Bürgermeister, hat die Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Neustadt in Holstein (Parkgebührenverordnung) erlassen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Straßenverkehrsordnung und das Landesverwaltungsgesetz. Es handelt sich mithin um Umsetzung von Bundesrecht in der Kompetenz des Bürgermeisters, weshalb ein Beschluss in dieser Sache allenfalls empfehlenden Charakter hätte.

 

Inhaltlich sprechen mehrere Gründe gegen den Antrag:

  1. Es macht wenig Sinn, bestehende Gebührenregelungen durch Sonderregelungen aufzuweichen. Bei der seinerzeitigen Diskussion zum Parkraumbewirtschaftungskonzept bestand großes Einvernehmen darüber, Sonder-/ und Einzelregelungen abzuschaffen.
  2. Durch den Erwerb von Jahresparkkarten sind die täglichen Parkgebühren verschwindet gering.
  3. Das CashBack System soll den Innenstadthandel im Sinne einer Werbemaßnahme fördern. Wie bereits bei der Erstellung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes umfassend dargelegt und diskutiert, ist es für die Wahl des Fahrziels nicht maßgeblich, ob am Zielort Parkgebühren erhoben werden. Hier entscheidet nach wie vor das Angebot.
  4. Eine finanzielle Entlastung des Kfz-Verkehrs im Rahmen eines cash-back Anreizes steht absolut im Wiederspruch zum Wunsch der Stadt, den Radverkehr zu fördern.
  5. Es ist nicht Aufgabe der Stadt, CashBack Systeme zu entwickeln oder zu betreiben. Sofern der Gewerbeverein dies machen möchte und den damit verbundenen Planungs- und Umsetzungsaufwand leisten kann, steht es ihm jedoch frei. Ein Ansatz dazu könnte die Neustadt-Card sein.

.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Neustadt in Holstein beteiligt sich nicht an der Entwicklung eines „CashBack“ Systems.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Sofern eine finanzielle Beteiligung der Stadt erfolgen sollte

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Antrag der CDU Fraktion zum cash-back

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20220304 CDU-Antrag CashBack beim Parken (324 KB)