Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2803/22  

 
 
Betreff: Prüfauftrag Tempo 30 im Stadtgebiet Neustadt in Holstein
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
10.05.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat den beigefügten Antrag vom 7.4.22 gestellt.

 

Die Verwaltung hat im Vorgriff auf die Beratung und Beschlussfassung eine Vorprüfung durchgeführt. Die allermeisten Straßen im Stadtgebiet sind bereits auf 30 km/h beschränkt.

Für folgende Straßen gilt noch Tempo 50:

 

Eutiner Straße/ Rettiner Weg/ Ostring (L309)

Rettiner Weg vom Kreisel bis Rettin (überwiegend außerorts)

Sandberger Weg

Oldenburger Straße

Rosengarten

Kremper Weg

 

Industriegebiet

Sierksdorfer Straße

Neukoppel

Industrieweg

Holmer Weg

Am Holm

 

Bahnhofstraße

Wieksbergstraße

Auf dem Wieksberg

 

Mastkobener Weg (außerorts) 

Hauptstraße (Rettin)

 

Aus der beigefügte Karte sind zulässigen Geschwindigkeiten auf den Straßen ersichtlich. Deutlich erkennbar ist, dass in den Wohnbereichen schon jetzt 30  km/h oder weniger gilt. Die im Antrag genannten Ziele sind damit weitestgehend erfüllt.

 

Bei den Straßen mit der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h handelt es sich entweder um Durchgangsstraßen, oder um Straßen in Gewerbe- und Industriegebieten, in denen es nur untergeordnete Wohnnutzung gibt. Nach verwaltungsseitiger Einschätzung ist verkehrsrechtlich keine Perspektive für eine Geschwindigkeitsreduzierung gegeben, da hierfür nach bisherigem Recht immer noch eine verkehrsrechtliche Begründung erforderlich ist, mithin besondere Tatsachen eine Reduzierung rechtfertigen. Dies gilt insbesondere für die Durchgangsstraßen, die im Straßennetz eine besondere Funktion erfüllen und die daher auch bewusst als Vorfahrtstraßen angelegt wurden. Die beim Kreis beantragte Geschwindigkeitsreduzierung für die Oldenburger Straße und den Rosengarten wird nach der Verkehrsschau im Herbst beschieden werden. Die ersten Einschätzungen des Kreises und der Polizeidirektion lassen jedoch eine Ablehnung erwarten.

 

Der Argumentation, dass aufgrund der engen Straßen im gesamten Stadtgebiet aus Verkehrssicherheitsgründen dringend eine Reduzierung von 50 auf 30 km/h erforderlich sei, kann nicht gefolgt werden. Dort wo dies tatsächlich der Fall ist, sind bereits 30 km/h angeordnet. Auch lässt sich die Behauptung nicht durch tatsächliche Unfallzahlen herleiten oder belegen.

 

An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass für die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten die baulichen Gegebenheiten Straßen ausschlaggebend sind. Die Beschilderung trägt faktisch nur zu einem untergeordneten Anteil dazu bei. Beispielhaft sei hier auf die Pelzerhakener Straße, den Mastkobener Weg und den Rackersberg verwiesen. Auf ihnen wird entgegen der Beschilderung regelmäßig schneller gefahren und auch rechts vor links häufig missachtet.

 

Auf dem Wieksberg gilt noch 50 km/h, wobei die örtlichen Verhältnisse diese Geschwindigkeit gar nicht zulassen. Eine erneute Betrachtung der Bahnhofstraße und Wieksbergstraße kann nach Fertigstellung der Baumaßnahmen an der Hafenwestseite erfolgen. Möglicherweise kann dann eine Geschwindigkeitsreduzierung erfolgen.

 

Während die Punkte 1 und 2 des Antrages bereits abgearbeitet sind, wird bezüglich des Punktes 3 ein geänderter Beschlussvorschlag gemacht.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird gebeten, eine Beschränkung der Straße „Auf dem Wieksberg“ beim Kreis zu beantragen. Er wird weiterhin gebeten nach Fertigstellung der Baumaßnahmen an der Hafenwestseite zu prüfen, ob im Bereich der Bahnhofstraße und Wieksbergstraße eine Geschwindigkeitsreduzierung möglich ist und diese dann ggf. ebenfalls beim Kreis zu beantragen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Antrag Bündnis 90/ Die Grünen vom 7.4.22

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20220428 Tempo_Stadtgebiet (2743 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 20220418 Antrag B90 Grüne Tempo 30 II (58 KB)