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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:04 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 2.1  
Sportboothafen - Änderung der Versorgungspauschale      
Ö 2.2  
Sportboothafen - Änderung der Liegeplatzentgelte      
Ö 2.3  
Beleuchtung der Promenaden      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 4.1  
Ehrungen      
Ö 4.2  
Neujahrsempfang 08.01.2023      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 10.11.2022  
SI/2338/22  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 10.11.2022  
SI/2338/22  
Ö 7  
Städtebaulicher Vertrag zum B-Plan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post) und Rahmenvereinbarung zur Kostenbeteiligung (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2908/22  
Ö 8  
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 53 "Gebiet zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2921/22  
Ö 9  
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 53 "Gebiet zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2933/22  
Ö 10  
Neufassung der Allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
Enthält Anlagen
VO/2919/22-1  
Ö 11  
Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
Enthält Anlagen
VO/2919/22-2  
Ö 12  
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 der SWNH (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
Enthält Anlagen
VO/2917/22  
Ö 13  
Wirtschaftsplan SWNH 2023 (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
Enthält Anlagen
VO/2916/22  
Ö 14  
Erweiterung der LTO Lübecker Bucht - Sachstandbericht zum Meilensteinbeschluss (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)
Enthält Anlagen
VO/2926/22  
Ö 15  
Billigung Nachkalkulation 2021 und Vorkalkulation 2023 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2891/22-1  
Ö 16  
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2915/22  
Ö 17  
2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2896/22  
Ö 18  
Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2890/22-1  
Ö 19  
Entwurf des Stellenplans für 2023 (Bericht StvV: Bürgermeister Herr Spieckermann)
Enthält Anlagen
VO/2928/22  
Ö 20  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung 2023 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2923/22-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2023 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

40.337.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf

43.534.700  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

3.197.100  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

38.435.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

40.567.100  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

17.868.200  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

20.465.000  EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

14.095.900  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

13.725.000  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

8.500.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

251,77  Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik. 
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge/Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge/Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden. 
  4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 


[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen

   
    15.12.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 20 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Bürgermeister wird gebeten, eine Haushaltssperre gemäß Gemeindehaushaltsverordnung Schleswig-Holstein zu erlassen, um lediglich notwendige Ausgaben im Rahmen gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu tätigen.

 

2. Der Bürgermeister wird gebeten, Konsolidierungsmaßnahmen (Ausgabenreduzierungen / Verschiebungen bzw. Verzicht von Investitionen) gemeinsam mit der Selbstverwaltung zu erarbeiten. Zielsetzung ist ein ausgeglichener Haushalt.

 

3. Der Bürgermeister wird gebeten, bis zum 15. Februar 2023 diese Maßnahmen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

4. Die Haushaltssatzung 2023 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

40.337.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf

43.534.700  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

3.197.100  EUR

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

38.435.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

40.567.100  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

17.868.200  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

20.465.000  EUR

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

14.095.900  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

13.725.000  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

8.500.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

251,77  Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 5

 

1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik. 

 

2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.

 

3. Übersteigen die Mehrerträge/Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge/Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden. 

 

4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 


[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen

Abstimmungsergebnis:

zu 1 bis 3: Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

zu 4: Ja-Stimmen: 30 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und B'90/GRÜNE (77 KB)      
Ö 21     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 21.1  
Vollversammlung zur LTO-Erweiterung      
Ö 21.2  
Umsetzung der Beschlüsse der Haushaltsberatung      
Ö 21.3  
Klarstellung Investorenlage Hafenwestseite      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)      
N 25.1     (nichtöffentlich)      
N 25.2     (nichtöffentlich)