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Auszug - Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:04 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2919/22-2 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-RühleBezüglich:
VO/2919/22
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Nöhrenberg, Julia

Bericht:

Der Vorsitzende des Stadtwerkeausschusses Herr Geusen-Rühle verdeutlicht, dass mit der Neufassung die bisherigen Abgabensatzungen für Niederschlagswasserbeseitigung und Schutzwasserbeseitigung zusammengeführt würden. Durch die Aktualisierung werde auch hier die Rechtssicherheit erhöht. Er erläutert die Veränderungen der Gebührenzusammensetzung, die aufgrund der aktuellen Vorkalkulationsergebnisse noch abweichend von der Beschlussempfehlung im Bereich der Schmutzwassergebühren bei der monatlichen Grundgebühr je Wasserzähler pro 1 m³/h Nenndurchflussmenge Qn von 1,25 € auf 1,20 € zu ändern sei.

 

Diskussion:

keine

 


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein gemäß Anlage.

 

Die Gebührensätze werden zum 01.01.2023 wie folgt beschlossen:

1. Niederschlagswassergebühren: Der Gebührensatz beträgt 0,40 €/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche

2. Schmutzwassergebühren gemäß § 24 BGS:

a. Die monatliche Grundgebühr wird berechnet je Wasserzähler mit 1,20 pro 1 m³/h Nenndurchflussmenge Qn, bzw. mit 0,75 € pro 1 m³/h Dauerdurchflussmenge Q3.

b. Die Zusatzgebühr beträgt 3,64 €/m³

c. Die Gebühr für den abgefahrenen Schlamm der Kleinkläranlagen beträgt 36,72 €

d. Die Gebühr für abflusslose Sammelgruben beträgt 22,49 €/m³  

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig