Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Stadtwerkeausschusses Herr Geusen-Rühle verdeutlicht, dass mit der Neufassung die bisherigen Abgabensatzungen für Niederschlagswasserbeseitigung und Schutzwasserbeseitigung zusammengeführt würden. Durch die Aktualisierung werde auch hier die Rechtssicherheit erhöht. Er erläutert die Veränderungen der Gebührenzusammensetzung, die aufgrund der aktuellen Vorkalkulationsergebnisse noch abweichend von der Beschlussempfehlung im Bereich der Schmutzwassergebühren bei der monatlichen Grundgebühr je Wasserzähler pro 1 m³/h Nenndurchflussmenge Qn von 1,25 € auf 1,20 € zu ändern sei.
Diskussion: keine
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein gemäß Anlage.
Die Gebührensätze werden zum 01.01.2023 wie folgt beschlossen: 1. Niederschlagswassergebühren: Der Gebührensatz beträgt 0,40 €/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche 2. Schmutzwassergebühren gemäß § 24 BGS: a. Die monatliche Grundgebühr wird berechnet je Wasserzähler mit 1,20 € pro 1 m³/h Nenndurchflussmenge Qn, bzw. mit 0,75 € pro 1 m³/h Dauerdurchflussmenge Q3. b. Die Zusatzgebühr beträgt 3,64 €/m³ c. Die Gebühr für den abgefahrenen Schlamm der Kleinkläranlagen beträgt 36,72 € d. Die Gebühr für abflusslose Sammelgruben beträgt 22,49 €/m³
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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