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Vorlage - VO/2923/22-1  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/2923/22
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
15.12.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Gegenüber dem 1. Entwurf der Haushaltssatzung 2023 ist der Jahresfehlbetrag 1.508.700 € gesunken. Gründe hierfür sind u.a. Verbesserungen aus der Steuerschätzung Oktober 2022, die Berücksichtigung der gesenkten Kreisumlage.

 

Das Investitionsvolumen wurde um rd. 880 T€ reduziert; entsprechend sinkt der Kreditbedarf.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2023 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

40.337.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf

43.534.700  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

3.197.100  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

38.435.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

40.567.100  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

17.868.200  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

20.465.000  EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

14.095.900  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

13.725.000  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

8.500.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

251,77  Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik. 
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge/Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge/Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden. 
  4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 


[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

1  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 221205-Haushalt 2023 komplett (StVV)_Optimized (7769 KB)      
Stammbaum:
VO/2923/22   Haushaltssatzung 2023   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/2923/22-1   Haushaltssatzung 2023   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich