Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Zuge des Verwaltungsneubaus in der Rosenstraße soll der Bebauungsplan an den hochbaulichen Entwurf angepasst werden und somit die planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben geschaffen werden. Die Planauslegung soll noch bestmöglich in diesem Jahr erfolgen. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 für das Gebiet „zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 53 Entwurf der Begründung der 1. Änderung des B-Plans Nr. 53
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