Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Zuge des Verwaltungsneubaus in der Rosenstraße soll der Bebauungsplan an den hochbaulichen Entwurf angepasst werden und somit die planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben geschaffen werden. Der Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Die B-Planaufstellung erfolgt durch das Stadtbauamt. Beschlussvorschlag:1. Der Bebauungsplan Nr. 53 für das Gebiet „zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben“ (s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wie folgt geändert werden: Es soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung des Rathauses – insbesondere für das Amt II und III – geschaffen werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich
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