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Auszug - Entwurf des Stellenplans für 2023  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:04 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2928/22 Entwurf des Stellenplans für 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgermeister Herr SpieckermannAktenzeichen:11.10.04-2/2020-2/2022-7193/2022
Federführend:11 Abteilung Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Tretow, Detlef

Bericht:

Bürgermeister Spieckermann erläutert kurz die Veränderungsübersicht der Vorlage zur Stellenplan, führt zur Vorberatung im Hauptausschuss aus und verliest den hieraus resultierenden geänderten Beschlussvorschlag des Fachausschusses.

 

Diskussion:

Herr Schmidt bezeichnet den vorgesehenen Etat für Personalaufwendungen in Höhe von 16 Mio. € als beispiellos. Die Gründe für den Anstieg seien nicht nur lokal zu suchen, auch die Gesetzgebung des Bundes greife massiv in den Stellenplan ein, ohne eine Konnexität spüren zu lassen. Einen Beschluss über die vorgesehenen Stellen zu fassen sei im Personalgesamtkomplex noch der einfachste Schritt angesichts des Fachkräftemangels; die Personallabteilung sei gefordert, kurzfristig Menschen für die notwendigen Stellen zu finden. Die Stadtverwaltung könne sich glücklichweise als interessanter Arbeitgeber zeigen, aber es müsse weiterhin an der Arbeitgebermarke gearbeitet werden. Die vorgesehenen Veränderungen seien gezeichnet von Arbeitszeiterhöhungen, Höhergruppierungen nach erfolgten Stellenbewertungen und in der Summe um 13 Vollzeitäquivalenten ausgeweitet. Die CDU-Fraktion werde an die aus dem Stelleplan des Tourismus-Service übernommenen beiden Stabsstellen hohe Anforderungen stellen und diese mehr als bislang schon besonders beobachten und bewerten. Neben einer Anpassung des Berichtswesens sei es für diese beiden Stellen nötig, sich mit Zielvorgaben zu beschäftigen, um Ergebnisse messbar zu machen; die Häufigkeit der Abbildungen in der Lokalpresse sei für die CDU-Fraktion kein Merkmal von Qualtität. Die vorgesehene Altersteilzeit für eine Amtsleitungsstelle koste der Stadt nicht nur viel Geld, sondern sei auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels kritisch zu sehen, auch wenn die Stadtverordnetenversammlung bereits zugestimmt habe. Die Einrichtung von Poolstellen für die Übernahme und Qualifikation ausgelernter Auszubildende sei ein richtiges Instrument. Die Stellenmehrung im Sachgebiet Personal sei angesichts der gesteigerten Zahl der Mitarbeitenden überfällig. Die von der Verwaltungsvorlage abweichende Beschlusslage zum Kommunalen Ordnungsdienst sei von der Kommunalpolitik in der Vorberatung fraktionsübergreifend erfolgt. Die Aufstockung des Wohngeldsachbereiches ermögliche, dass die Stadt zukünftig auf die größere Anzahl an bezugsberechtigten Personen reagieren könne. Auch sachgerecht sei die Abdeckung des Personalbedarfs in der Flüchtlingsbetreuung; eine angemessene und umfangreiche Betreuung und Beratung sei eine Herzensangelegenheit der Verwaltung und der Kommunalpolitik. Man komme der Fürsorgepflicht nach, indem man den Bereich der Ordnungsamtsangelegenheiten umfangreich unterstütze und eine weitere Überlastung verhindere. Dieses stelle sich ebenso im Bereich der Bauverwaltung dar. Die Stelle Teamleitung und Koordination der Reinigungsarbeiten sowie der Personalausbau im KiTa-Bereich würden sich als erforderlich darstellen. Diese Erforderlichkeiten wurden durch die Leitung des Sachgebietes Personal nicht erst zu den Stellenplanberatungen dargelegt; dem Hauptausschuss wurde mehrfach unterjährig über die perspektivischen Veränderungen berichtet, so dass man sich verantwortungsvoll als Fachausschuss mit dem Personalbereich beschäftigen konnte. Die CDU-Fraktion werde dem Stellenplan ohne Enschränkungen zustimmen.

 

Herr Greve weist darauf hin, dass zum Kommunalen Ordnungsdienst ein Mehrheitsbeschluss getroffen worden sei. Die SPD-Fraktion habe hierzu Postion bezogen und sei der Ansicht, dass kein Ordnungsdienst in dieser Größenordnung für Neustadt in Holstein vonnöten sei. Insofern sei es zu begrüßen, dass hier 0,5 Stellenanteile weniger vorgesehen seien. Im Städtebund sei deutlich geworden, dass sich vielerorts Kommunen über die Einrichtung von Ordnungsdiensten Gedanken machen würden. Auch für eine Abgrenzung von der Arbeit der Polizei gäbe es Bestrebungen, auf Bundes- und Landesebene gesetzliche Änderungen herbeizuführen. Es wäre logisch, diese Stellen vorläufig zu sperren und die Entwicklungen abzuwarten.

 

Bürgermeister Spieckermann unterstreicht, dass bundes- und landespolitische Vorgaben die Kommunen in Zugzwang bringen würden. Die Bereiche Wohngeld, Asyl, aber auch die geforderte Doppikumstellung des Haushaltes, die Vorbereitung der Umsatzsteuerpflicht der Kommune, die dann letztlich kurz vor Beginn der Umsetzung verschoben worden sei oder Qualitätssteigerungen der Kinderbetreuung seien nur einige Beispiele. Dieses spiegele sich im Umfang des Stellenplans wider und führe alternativlos zusammen mit den Tarifabschlüssen zu dem gegenwärtigen Personalkostenvolumen und könne nicht mit den Stellenplänen vergangener Jahrzehnte verglichen werden. Zu Herrn Greves Einwurf stellt er dar, dass die seinerzeit aufgezeigten Aufgaben mit der Polizei sehr gut abgestimmt seien und die Stadt sich in Stellenbesetzungsverfahren befände. Was die von Herrn Schmidt angeführten Stabsstellen angehe, könne der nun zuständige Hauptausschuss zwar das Berichtswesen anpassen, aber die Politik steuere doch vielmehr über die Haushaltsplanung die finanziellen Leitplanken des Stadtmarketings und des Nachhaltigkeitsmanagements; die Personalführung obliege dem Bürgermeister. Daneben beruhe der Hauptausschussbeschluss zur Umwandlung der halben Stelle im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes auf einen Vorschlag der Verwaltung im Rahmen der Stellenplanvorberatung.

 


Beschluss:

Der Stellenplan für das Jahr 2023 wird mit folgender Änderung zum vorgelegten Entwurf beschlossen:

Für die Veränderung der Stellenplannummer 48 „Kommunaler Ordnungsdienst innen, Verwaltungsfachkraft“, die zukünftig in Vollzeit und im Beamtenverhältnis besetzt werden soll, ist eine der bislang unbesetzten Stellen der Nummern 50 bzw. 51 „Kommunaler Ordnungsdienst außen“ auf 0,5 Vollzeitäquivalente zu reduzieren.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0