der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf
19.111.600 €
2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
2.175.000 €
3.
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
10.000.000 €
4.
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
(später)
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuern
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
400 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
425 v.H.
2.
Gewerbesteuer
400 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
18.11.2020 - Hauptausschuss
Ö 11 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die sich aus der Hauptausschussberatung ergebenden Ansatzveränderungen für die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020 aufzubereiten.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Lüftungspause von 19:37 bis 19:49 Uhr.