Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Kripke erläutert umfassend die Vorlage und den Neustädter Modellansatz und führt zum Lagefaktor und Steuersatz aus.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt Herr Kripke, dasss der angeführte Gerichtstermin keine weiteren Erkenntnisse gebracht habe, da festgestellt worden sei, dass in dem beklagten Fall keine Steuerpflicht vorläge.
Auf Nachfrage von Herrn Heckel wird verdeutlicht, dass keine Veranlagungen für 2020 vorgenommen worden seien. Der Ansatz für das kommende Haushaltsjahr setze sich mithin aus Nachveranlagungen aus 2020 und dem Neuaufkommen für 2021 zusammen.
Protokollnotiz: Siehe hierzu auch TOP 8.3 der Hauptausschusssitzung vom 06.11.2019, TOP 12.3 der Hauptausschusssitzung vom 04.12.2019 und TOP 13.1 der Hauptausschusssitzung vom 30.09.2020.
Auf Herrn Greves Einwurf hinsichtlich der Empfehlungen des Städte- und Gemeindetags zur Zweitwohnungssteuer teilt Herr Kripke mit, dass diese aus Steuerverwaltungssicht als Empfehlungen unbrauchbar seien und lediglich als ergänzende Hinweise dienen konnten. Die in der Planung angekündigte Mitwirkung von Prof. Arndt sei nicht erkennbar gewesen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird beschlossen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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