Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der erste Entwurf der Haushaltssatzung 2021 nebst –plan, ist in der Anlage beigefügt. Der erste Entwurf schließt mit einem Defizit im Verwaltungshaushalt i.H.v. 2.566.000 € ab. Bis zum 18.11.2020 eintretende Änderungen werden als Tischvorlage vorgelegt. Die wesentlichen Informationen können dem Vorbericht entnommen werden. Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung wird wie folgt beschlossen:
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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