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Vorlage - VO/2538/20  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2021 nebst -plan
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.11.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses (Haushaltvorberatung) geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

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Sachverhalt:

Der erste Entwurf der Haushaltssatzung 2021 nebst –plan, ist in der Anlage beigefügt. Der erste Entwurf schließt mit einem Defizit im Verwaltungshaushalt i.H.v. 2.566.000 € ab. Bis zum 18.11.2020 eintretende Änderungen werden als Tischvorlage vorgelegt.

Die wesentlichen Informationen können dem Vorbericht entnommen werden.  

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

42.133.900 €

 

in der Ausgabe auf

44.689.900 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

25.393.700 €

 

in der Ausgabe auf

25.393.700 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

19.111.600

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

2.175.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

10.000.000

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

(später)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Haushaltssatzung (3617 KB)      
Stammbaum:
VO/2538/20   Haushaltssatzung 2021 nebst -plan   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/2538/20-1   Haushaltssatzung 2021 nebst -plan   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich