1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Varianten 2 „Bei den Eichen“ oder 3 „Eschenweg“ zu verfolgen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Varianten 2 und 3 ein paralleles Genehmigungsverfahren bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholsteins sowie dem Landesamt für Küsten- und Naturschutz zu beantragen.
3. Die Honorarkosten der für das Genehmigungsverfahren notwendigen Ingenieursleistungen in Höhe von 18 TEUR werden genehmigt.
4. Die weiteren Aufwendungen für die Ingenieurleistungen bis zur Leistungsphase 7 nach HOAI in Höhe von voraussichtlich 35 TEUR sind im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin einzustellen.