Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2014 das Ergebnis der „Vorbereitenden Untersuchungen“ gem. § 141 BauGB zustimmend zur Kenntnis genommen und u.a. die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „ Altstadt“ beschlossen.
Die Vorbereitenden Untersuchungen stellen den Bereich des Postgrundstückes an der Waschgrabenallee als „Potenzialflächen für städtebauliche Entwicklungen durch Bau-, Umnutzungs-, Ordnungs- und Abrissmaßnahmen“ dar. Es wird Folgendes festgestellt:
„Das Postgebäude an der Waschgrabenallee fügt sich durch seine unmaßstäbliche Bauweise/-art und dem Fehlen einer straßenbegleitenden Raumkante nicht in die Umgebung ein und wirkt daher wie ein Fremdkörper. Der baulich integrierte Buswartebereich ist zudem in einem sehr unattraktiven Zustand“ (VU 2014: S. 47).
Folgende Ziele werden formuliert:
„Städtebauliche Neuordnung […] im Bereich des Postgebäudes an der Waschgrabenallee nebst Grundstücksneuordnung und –freilegung“ (VU 2014: S. 83).
Der Bereich liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Altstadt“.
Um die zuvor genannten allgemeinen Ziele der Sanierung zu konkretisieren, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser soll maßgeblich für die städtebauliche Neuordnung sein. Der Bebauungsplan soll auch Grundlage für den Genehmigungsvorbehalt gem. §§ 144 und 145 BauGB sein.
Für das Grundstück gibt es gegenwärtig verschiedene potentielle Investoren mit Entwicklungsvorstellungen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll u.a. sicherstellen, dass die Entwicklungsvorstellungen der Stadt Neustadt i.H. einhergehend mit den Sanierungszielen erreicht werden können. Dazu soll der Bebauungsplan u.a. Aussagen zur Art und Maß der Nutzung, zur Bauweise, zur Gestaltung und zur verkehrlichen Erschließung treffen.
Kosten:
Für die Erstellung der Plangrundlage wird mit Kosten von ca. 1.000,- € gerechnet.
Da es absehbar ist, dass die von der Waschgrabenallee ausgehenden Schall-Emissionen für die Ausweisung eines Wohn- oder Mischgebietes ein Problem darstellen, wird die Erstellung eines Schallgutachtens erforderlich sein. Es wird mit Kosten von ca. 3.000 € gerechnet.
Die notwendigen Mittel sind in der HHSt. 6100.6550 (Erstellung von B-Plänen durch Dritte) vorhanden, allerdings nicht für diese Planung. Die Mittel können in den Haushalt 2018 eingestellt werden und somit wieder ausgeglichen werden. Beschlussvorschlag:1. Für das Gebiet „Waschgrabenallee - Post“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 92 im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- städtebauliche Neuordnung der baulichen Situation an der Waschgrabenallee im Bereich der Post - Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Innenentwicklung) - Regelung der Zulässigkeit von Wohnnutzung und sonstigen Nutzungen - Regelung gestalterischer Festsetzungen - Regelung der verkehrlichen Erschließung
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich B-Plan Nr. 92
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