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Auszug - Bebauungsplan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:33 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1757/17 Bebauungsplan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Frau Weise erläutert den vorgeschlagenen Geltungsbereich und die Planungsziele.

 

Herr Pohl regt an, dass die Bushaltestelle erhalten bleiben solle und ältere Bürgerinnen und Bürger bei der Planung berücksichtigt werden.

 

Herr Hansen erkundigt sich, ob die Fläche als Mischgebiet festgesetzt werden solle und ob dort die Errichtung eines Supermarktes möglich wäre.

 

Frau Weise antwortet, dass die konkreten Festsetzungen bisher noch offen seien.

 

Herr Vowe regt an, dass ein Einzelhandelsstandort an dieser Stelle nicht gut wäre.

 

Herr Weber verliest den Beschlussvorschlag.

 

 

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Beschluss:  

1. Für das Gebiet „Waschgrabenallee - Post“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 92  im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          städtebauliche Neuordnung der baulichen Situation an der Waschgrabenallee im Bereich der Post

-          Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Innenentwicklung)

-          Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

-          Regelung gestalterischer Festsetzungen

-          Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

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