Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Weise erläutert den vorgeschlagenen Geltungsbereich und die Planungsziele.
Herr Pohl regt an, dass die Bushaltestelle erhalten bleiben solle und ältere Bürgerinnen und Bürger bei der Planung berücksichtigt werden.
Herr Hansen erkundigt sich, ob die Fläche als Mischgebiet festgesetzt werden solle und ob dort die Errichtung eines Supermarktes möglich wäre.
Frau Weise antwortet, dass die konkreten Festsetzungen bisher noch offen seien.
Herr Vowe regt an, dass ein Einzelhandelsstandort an dieser Stelle nicht gut wäre.
Herr Weber verliest den Beschlussvorschlag.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Für das Gebiet „Waschgrabenallee - Post“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 92 im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- städtebauliche Neuordnung der baulichen Situation an der Waschgrabenallee im Bereich der Post - Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Innenentwicklung) - Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen - Regelung gestalterischer Festsetzungen - Regelung der verkehrlichen Erschließung
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |