Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1793/17  

 
 
Betreff: Anpassung des Ablösebetrages für Kfz-Stellplätze
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr WeberAktenzeichen:3-652-09
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Krohn, Claudia
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
19.09.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
05.10.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Die Höhe des Ablösebetrages für Kfz-Stellplätze richtete sich gemäß § der 50 Abs. 6 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) nach den durchschnittlichen Herstellungskosten von Parkeinrichtungen einschließlich der Kosten des Grunderwerbs.

 

Die letztmalige Neufestsetzung des Ablösebetrages erfolgte 1994 in Höhe von 9.000,00 DM. Seit der Euroumstellung wurden lediglich zwei Stellplätze abgelöst. Trotzdem ist aufgrund gestiegener Kosten eine Neufestsetzung erforderlich.

 

Eine überschlägige Berechnung ergab Kosten für die Herstellung eines Stellplatzes von 7.703,80 Euro. Hiervon dürfen lt. LBO maximal 80 % zur Ablösung gefordert werden. Das entspricht einem Betrag von 6.163,04 Euro.

 

Bauamtsseitig wird vorgeschlagen, den zukünftigen Ablösebetrag für einen Kfz-Stellplatz auf 6.000 Euro festzusetzen.  


Beschlussvorschlag:

 

Der Ablösebetrag für einen Kfz-Stellplatz wird auf 6.000 Euro festgesetzt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine