Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Die Höhe des Ablösebetrages für Kfz-Stellplätze richtete sich gemäß § der 50 Abs. 6 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) nach den durchschnittlichen Herstellungskosten von Parkeinrichtungen einschließlich der Kosten des Grunderwerbs.
Die letztmalige Neufestsetzung des Ablösebetrages erfolgte 1994 in Höhe von 9.000,00 DM. Seit der Euroumstellung wurden lediglich zwei Stellplätze abgelöst. Trotzdem ist aufgrund gestiegener Kosten eine Neufestsetzung erforderlich.
Eine überschlägige Berechnung ergab Kosten für die Herstellung eines Stellplatzes von 7.703,80 Euro. Hiervon dürfen lt. LBO maximal 80 % zur Ablösung gefordert werden. Das entspricht einem Betrag von 6.163,04 Euro.
Bauamtsseitig wird vorgeschlagen, den zukünftigen Ablösebetrag für einen Kfz-Stellplatz auf 6.000 Euro festzusetzen. Beschlussvorschlag:
Der Ablösebetrag für einen Kfz-Stellplatz wird auf 6.000 Euro festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |