Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1790/17  

 
 
Betreff: Barrierefreier Strandzugang Am Hohen Ufer
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard
Beratungsfolge:
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
18.07.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (offen)   
Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
19.09.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   

Sachverhalt:

  Der Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten beschloss am 08.09.2015 die Verwaltung um Prüfung von Genehmigungsfähigkeit, voraussichtlichen Kosten und möglichen Förderungsmöglichkeiten für einen behindertengerechten Holzsteg zwischen dem westlichen Ende der Pelzerhakener Promenade und der Steintreppe am Eschenweg zu bitten, nachdem der Antrag der BGN im Ausschuss für Umwelt und Verkehr abgelehnt wurde.

Es gab am 27.06.2016 einen Vor-Ort-Termin mit der UNB und dem Bauamt mit folgendem Ergebnis: Die UNB wird diesen Eingriff in die Natur nicht befürworten, sofern nicht umweltverträglichere Alternativen für einen barrierefreien Strandzugang am Hohen Ufer geprüft wurden. Für das Haushaltsjahr 2017 wurden daher Planungskosten in den Wirtschaftsplan des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin eingestellt, um die geforderte Prüfung der UNB von einem Ingenieurbüro erarbeiten zu lassen.

 

 

Im Januar 2017 wurde das Ingenieurbüro Benthien mit der Vermessung des Geländes beauftragt. Basierend auf dieser Vermessung wurden drei Varianten erstellt, die den Verlauf eines möglichen barrierefreien Zugangs skizzieren:

 

Variante 1: Aufzug (auf dem Plateau am Ende der westlichen Promenade)

 

Variante 2: Dünensteg „Bei den Eichen“ (vom Plateau bis zum Uferweg Höhe Am Hohen Ufer Nr. 25)

 

Variante 3: Dünensteg „Eschenweg“ (vom Plateau bis zum Uferweg Höhe Eschenweg)

 

Diese drei Varianten wurden der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Ostholstein am 25.04.2017 vorgestellt. Die UNB wird nun intern die Varianten prüfen. Hierzu sind ein Biotopengutachten sowie Erläuterungen zur Tragwerksplanung und Eingriffen in das Biotop vorzulegen. Des Weiteren sei bei diesem Projekt das Landesamt für Küsten- und Naturschutz (LKN) parallel zu beteiligen. Die federführende Prüfung durch eine Genehmigungsbehörde mit einer Beteiligung der anderen Genehmigungsbehörde sei in diesem Fall nicht möglich. Eine Besichtigung vor Ort mit dem LKN ist in KW 24 terminiert.

 

Zwischenzeitlich wurde eine weitere Variante vorgeschlagen, die nun von der Verwaltung geprüft wird.

 

Aus touristischer Sicht ist die Schaffung eines barrierefreien Zugangs am westlichen Ende zur Promenade sinnvoll, da aus dem westlichen Einzugsbereich Pelzerhakens die Promenade erst über die Strandallee bzw. den Eichenhain barrierefrei erreichbar ist. Objektiv festzustellen ist, dass generationenübergreifend die Wahrnehmung für Inklusion in den letzten Jahren stärker wurde. Die Ostseebäder Neustadt-Pelzerhaken-Rettin profilieren sich als Urlaubsort insbesondere für Familien und Best Ager sowie als Gesundheitsstandort. Der Tourismus-Service empfiehlt von der Variante 1 „Aufzug“ Abstand zu nehmen aufgrund der zu erwartenden, wartungs- und kostenintensiven Folgen. Die Erfahrungen auf Helgoland zeigen, dass die Umweltbedingungen an der Küste für den Betrieb eines Aufzugs sehr ungünstig sind.

 

Wenn beide Genehmigungsbehörden die Varianten 2 oder 3 als genehmigungsfähig einstufen, ist das Ingenieurbüro mit den folgenden Leistungsphasen zu beauftragen. Zur Grundlagenermittlung, Vorentwurf Bauwerke, Tragwerksplanung sowie der Erstellung eines Biotopengutachtens und eines Baugrundgutachtens fallen rund 18 TEUR an. Hiervon können 9 TEUR über den Wirtschaftsplan 2017 bedient werden. Weitere 9 TEUR sind über einen Nachtragswirtschaftsplan zu genehmigen.

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Varianten 2 „Bei den Eichen“ oder 3 „Eschenweg“ zu verfolgen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Varianten 2 und 3 ein paralleles Genehmigungsverfahren bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholsteins sowie dem Landesamt für Küsten- und Naturschutz zu beantragen.

3. Die Honorarkosten der für das Genehmigungsverfahren notwendigen Ingenieursleistungen in Höhe von 18 TEUR werden genehmigt.

4. Die weiteren Aufwendungen für die Ingenieurleistungen bis zur Leistungsphase 7 nach HOAI in Höhe von voraussichtlich 35 TEUR sind im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin einzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja: X

Bei Haushaltsstelle: 9 TEUR über Wirtschaftsplan 2017 Eigenbetrieb Tourismus-Service

 

nein: X

Deckungsvorschlag: 9 TEUR über Nachtragswirtschaftsplan Eigenbetrieb Tourismus-Service

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

3 Varianten des Gestaltungsplanes

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gestaltungsplan Variante 1_2017-02-22 (698 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Gestaltungsplan Variante 2_2017-03-06 (746 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Gestaltungsplan Variante 3_2017-03-08 (1581 KB)