1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
02.03.2017 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
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Seite 1
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 2Enthaltung: 0
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14.03.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
Ö 15 - (offen)
30.03.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot
Seite 1
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6Nein-Stimmen: 3Enthaltung: 0
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27.04.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.