Beschluss:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 12 sind seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen mit Bedenken oder Anregungen eingegangen. Daher erübrigt sich eine Abwägung.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 12 für das Gebiet „Landinstenkoppel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot
Seite 1