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Auszug - Bebauungsplan Nr. 90 "Nördlicher Lübscher Mühlenberg", hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:18 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1590/16 Bebauungsplan Nr. 90 "Nördlicher Lübscher Mühlenberg",
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.

 

Diskussion:

Herr Kaste fragt, wie der Bearbeitungsstand des F-Planes aussehe.

 

Frau Weise erklärt, dass sich der F-Plan derzeit im frühzeitigen Behördenbeteiligungsverfahren befinde.

 

Herr Heckel zitiert aus dem Ursprungsbeschlussvorschlag und fragt, ob der Ostring die L309 sei.

 

Herr Weber verweist auf den Beschluss des Bau- und Planungsausschusses.

 

 

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Beschluss:  

1. Für das Gebiet „Nördlicher Lübscher Mühlenberg“ (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es soll ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, dabei sollen mindestens 30 % des Wohngebietes für verdichtete Wohnformen vorgesehen werden. Die Erschließung und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden. Die Einmündung der Straße Oldenburger Straße in die L309 soll verbessert werden, angestrebt wird ein Kreisverkehr.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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